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I N T E R V I E W „Ich sehe Parallelen zum 3. Reich“

■ Wieso der Hamburger Strafrichter Ulf Panzer in Mutlangen blockierte

taz: Welche Motive hat ein Richter, sich der Gefahr auszusetzen, wegen Nötigung verurteilt zu werden? Panzer: Wir sind Richterinnen und Richter der „Initiative Richter und Staatsanwälte für den Frieden“. Wir glauben, daß die Öffentlichkeit aufmerksam wird, wenn sich Juristen auch in dieser Form äußern und darauf hinweisen, daß die Stationierung der Pershing II gegen Verfassung und Völkerrecht verstößt. Ich persönlich sehe da eine Parallele zum 3. Reich. Auch damals hat der Richterstand versagt. Seht Ihr Eure Aktion als Antwort auf den Spruch der Karlsruher Verfassungsrichter? Unsere Initiative besteht schon länger. Wir haben schon im Sommer 1983 und November 1985 Friedenforen durchgeführt. Wir arbeiten in lokalen Friedensgruppen mit und haben auch schon durch Zeitungsanzeigen, Demonstrationen und Resolutionen gemahnt und gewarnt. Wir blockieren heute, weil wir meinen, daß dies besser gehört wird, als unsere bisherigen Worte. Was bedeutet es für Euch, wenn Ihr hier festgenommen werdet? Angesichts der bisherigen Rechtssprechung der Amtsrichter hier müssen wir damit rechnen, als „Straftäter“ verurteilt zu werden. Könnte das berufliche Konsequenzen haben? Dann wären wir vorbestraft und müßten damit rechnen, daß ein Disziplinarverfahren gegen uns eingeleitet wird. Und was bedeutet das? Es kann einen Verweis geben, vielleicht Gehaltskürzungen. Strafrichter müssen damit rechnen, vielleicht in den Zivilbereich versetzt zu werden. Genauer läßt sich das nicht sagen, da dies Ländersache ist. Im reaktionären Niedersachsen mag dies anders aussehen als beispielsweise in Hamburg. Haben Sie schon einmal einen Blockadeprozeß geführt? Nein. Das ist in unserem Gerichtsbezirk auch nicht zu erwarten. Aber es sind Kollegen dabei, die schon solche Prozesse geführt haben und einer von uns ist hier auch schon einmal bei einer Blockade festgenommen worden. Für diese Kollegen besteht die Gefahr, daß sie in künftigen Blockadeprozessen wegen Befangenheit abgelehnt werden; obwohl das meiner Meinung nach rechtlich nicht einwandfrei ist. Das Äußern von Rechtsansichten dürfte eigentlich kein Befangenheitsgrund sein. Das Interview führte Werner Jany

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