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Skin–Prozeß: Zwei Jahre und 9 Monate Haft für Messerstecher

Hannover (taz) Die Jugendkammer des Landgerichts Hannover hat gestern den 18jährigen Skinhead Thomas B. wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt (siehe taz von gestern). Die Staatsanwältin hatte für die Taten, bei denen ein Punker lebensgefährlich verletzt hatte, eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Den 20jährigen Mitangeklagten Uwe B. verurteilte die Kammer wegen schwerer Körperverletzung in vier Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahre ohne Bewährung. Der dritte Angeklagte erhielt drei Wochen Jugendarrest, gegen einen weiteren Angeklagten war das Verfahren gegen eine Geldbuße von 1500 DM eingestellt worden. Das Gericht billigte allen Angeklagten zu, daß ihre Schuldfähigkeit zur Tatzeit durch erheblichen Alkoholgenuß leicht gemindert war. Jürgen Voges

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