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Freispruch bestätigt

■ Frankfurter Sitzblockadenprozeß: Staatsanwalt verzichtet auf Berufung / Verteidigung: „Durchbruch“

Berlin (taz) - Mitten in der Beweisaufnahme warf die Staatsanwaltschaft das Handtuch. Es war der dritte Verhandlungstag im Berufungsprozeß um die Sitzblockade vor dem US–Depot in Frankfurt–Hausen. Fünf Zeugen waren gehört worden, vier Polizeibeamte und ein Lastwagenfahrer. Der LKW–Fahrer hatte von blockierender Gewaltanwendung nichts gespürt, weil er von einen anderen wartenden Lkw aufgehalten wurde. Ein in Frankfurt–Hausen eingesetzter Polizeibeamter konnte sich nicht mehr erinnern, im Unterschied zur ersten Instanz auch nicht mehr an Widerstandshandlungen. Darauf verzichtete der Staatsanwalt auf die Aussage seines Kollegen und zog die Berufung zurück. Damit wurde der aufsehenerregende Freispruch der sechs wegen Nötigung angeklagten Studenten aus der ersten Instanz bestätigt. Aufsehen und rechte Polemik hatte vor allem die Begründung des Frankfurter Amtsrichters Christoph Jahr erregt: Er sprach die Studenten frei, weil die Pershing–Stationierung verfassungswidrig sei. Fortsetzung auf Seite 2 mithin die Sitzblockade keinen rechtswidrigen Charakter haben könne. Die Stationierung richte sich gegen das Verfassungsverbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges und gegen das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes. Die Staatsanwaltschaft widersprach allerdings dieser Begründung. Sie sei „inhaltlich nicht haltbar. Sie orientierte sich viel mehr an das Verfassungsgerichtsurteil vom November, demzufolge bei Sitzblockaden eine Verwerflichkeitsprüfung im Einzelfall vorgenommen werden müsse. In Frankfurt–Hausen sei zwar Gewalt angewandt worden, aber die damit verbundenen Behinderungen seien zu gering, um sie als verwerflich zu bewerten. Die Verteidigung begrüßte das Verhalten der Staatsanwaltschaft als „mutige Entscheidung“, „wenn sie auch ein bißchen spät“ erfolge. Helmut Riedel, einer der Verteidiger der Studenten sah darin einen weiteren „Durchbruch gegen die Phalanx der bisherigen Rechtssprechung“. Vor allem die Verurtei lungsautomatik auf der Basis des Nötigungstatbestandes, wie sie bei den Prozessen über Blockaden in Mutlangen praktiziert werde, werde damit gestoppt. In Zukunft könne man erwarten, daß reine Sitzblockaden vor militärischen Anlagen nicht mehr zu Anklagen führen, sofern sie friedlich verlaufen. Die Tatsache, daß das Urteil der ersten Instanz rechtskräftig ist, wird vor allem von der Friedensbewegung hoch eingeschätzt: Das Internationale Öko–Institut vertritt in einer Presseerklärung die Meinung, daß bei der Rechtskräftigkeit des Urteils der Generalstaatsanwalt in Köln „gegen alle Kabinettsmitglieder der Bundesregierung, die den Stationierungsbeschluß zugestimmt haben, Strafverfahren wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges“ einzuleiten sei. Klaus Hartung

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