Flick–Prozeß: Vier Jahre Haft gegen Brauchitsch beantragt

Berlin (dpa/taz) - Überraschend hoch ist der Strafantrag der Staatsanwaltschaft im Bonner Spendenprozeß gegen den Flick– Manager von Brauchitsch. Eine „fühlbare Strafe“ von vier Jahren Gefängnis forderte Staatsanwalt Gerd Pohl aus Gründen „der Abschreckung“, da Steuerhinterziehung „immer noch als Kavaliersdelikt“ angesehen werde. Damit wurde der Strafrahmen von fünf Jahren fast ausgeschöpft. Aussetzung auf Bewährung wäre bei diesem Strafmaß nicht mehr möglich. Als strafverschärfend wird angegeben, daß von Brauchitsch auch nach dem Verfassungsgerichtsurteil von 1979 indirekte Parteispenden veranlaßt habe. „Besonders strafwürdig“ sei das „insgesamt unehrliche Verhalten“ des Angeklagten: beispielsweise seien die illegalen Spenden aus einem Gewinn von 21 Millionen Mark eines Dollartermingeschäftes, das nicht ordentlich verbucht wurde, aufgebracht worden. Gegen den früheren Wirtschaftsminister Friderichs wurden 120.000 DM Geldstrafe gefordert. Er habe die Spendenpraxis seines ermordeten Vorgängers Ponto bei der Dresdener Bank nur fortgeführt. KH