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Joint geraucht - Führerschein weg

■ Karlsruher Gericht bestätigt Führerscheinentzug wegen Haschisch–Genusses / Betroffener darf kein Kraftfahrzeug führen, da von ihm angeblich „Gefahr für Leib und Leben“ ausgeht

Von Rolf Gramm

Heidelberg (taz) - Der 33jährige Elektroniker Dieter S. aus dem Raum Heidelberg ist sämtliche Führerscheine los - und infolge dessen auch seinen Job als Taxifahrer. Nach Auffassung der Behörden ist er „zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet“, weil er „Suchtmittel vom Cannabis–Typ zu sich genommen hat“. Im Januar bestätigte das Verwaltungsgericht Karlsruhe, daß ihm wegen des Konsumierens von Haschisch der Führerschein „zu Recht“ entzogen worden war. 1985 hatte Dieter S. den Antrag auf einen Taxi–Führerschein gestellt. Bei der amtsärztlichen Routine–Untersuchung wurden in seinem Urin Spuren des Rauschmittels Cannabis nachgewiesen; der Taxi–Führerschein blieb ihm ver sagt. Einen Monat später erhielt er die Nachricht, daß er aus den genannten Gründen auch nicht geeignet sei, andere Kraftfahrzeuge zu führen. Im September 1985 entzog ihm dann das Landratsamt Rhein–Neckar alle Führerscheine. Nun bestätigte ihm das Karlsruher Verwaltungsgericht, daß Haschischraucher nicht autofahren dürfen. Haschisch gehöre zu den Stoffen, „die durch ihre längere Wirkungsdauer oder durch den intervallären Wirkungsablauf die körperlich–geistige Leistungsfähigkeit eines Kraftfahrers jederzeit unvorhersehbar beeinträchtigen können“ Zu schön, um wahr zu sein, wär ja echt billig diese Methode, d.sin.. Es sei auch unerheblich, daß Dieter S. bisher im Straßenverkehr nie negativ aufgefallen sei, da von ihm eine „erhebliche Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer“ ausgehe. Seine Fahrberechtigung könne er nur wiedererlangen, wenn er nachweise, daß er keine „Suchtmittel“ mehr nehme. Bezugnehmend auf eine Entscheidung des baden– württembergischen Verwaltungsgerichtshofs zur Heroin– Abhängigkeit bekräftigten die Richter, daß Dieter S. den Nachweis einer „hinreichend langen Drogenenthaltsamkeit“ selbst zu führen habe. „Einer Untersuchung unterziehe ich mich nur, wenn auch alle anderen Autofahrer sich auf alles, Alkohol, Tabletten usw., untersuchen lassen müssen“, erklärte der Betroffene gegenüber der taz. Er hofft jetzt durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, seine Führerscheine wiederzubekommen. tazintern

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