Betr.: Frauenförderpläne

(...)Unter Gerechtigkeit verstehen wir auf Anhieb, daß alle gleich behandelt werden, von allem das Gleiche gefordert, an alle das Gleiche verteilt wird, alle die gleichen Chancen haben. Aber es gibt Fallgestaltungen, da ist die Ausgangslage von Personen so ungleich, die Strukturen so vorgeprägt, daß die Zusage einer gleichmäßigen Verteilung nicht greift, ja, sogar eine wirklich, aber erst für die Zukunft eintretende Gleichbehandlung einen gerechten Zustand nicht herbeizuführen vermag. Unübertroffen hat Anatole France das Problem der Gleichheit bei Ungleichen ausgedrückt: „Das Gesetz in seiner erhabenen Gleichheit verbietet Arm und Reich, unter den Brücken von Paris zu schlafen und Brot zu stehlen.“ In den Fällen, wo die Ausgangslage so ungleich ist, gibt es Grund zu einer ausgleichenden und eben nichtgleichen Verteilung. Zunächst müssen durch ausgleichende Maßnahmen erst die Zustände geschaffen werden, die eine Gleichbehandlung überhaupt ermöglichen. Alle Zitate von Heide M. Pfarr (SPD), Arbeitswissenschaftlerin und Vizepräsidentin der Uni Hamburg, aus einem Referat vor der 12. Frauenkonferenz der Industriegewerkschaft Metall vom 7. bis 9. November 1985