piwik no script img

Nach Protesten auf Flughafen Tamilen–Deportation verhindert

■ Auf dem Londoner Flughafen verhinderten Tamilen, die abgeschoben werden sollten, den Start der Maschine / Britischer Oberrichter erläßt in letzter Minute Verfügung gegen Abschiebung

Aus London Rolf Paasch

Der Versuch der britischen Regierung, 58 Tamilen abzuschieben, ist am Dienstag nachmittag unter dramatischen Umständen durch eine einstweilige richterliche Verfügung vereitelt worden. Die Polizei hatte die Tamilen, von denen sich einige bei eisiger Kälte auf der Rollbahn des Londoner Flughafens Heathrow aus Protest entkleidet hatten, mit Gewalt in die wartende Maschine befördert, die sie zurück nach Bangla Desh bringen sollte. Als den asylsuchenden Tamilen dann bekannt wurde, daß die halbstaatliche Flüchtlingshilfe– Behörde (UKIAS) einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen ihre Abschiebung gestellt hatte, stellten sie sich im Flugzeug auf ihre Sitze und erwirkten so eine weitere Verzögerung des Abflugs. Um 17.45 Uhr, 45 Minuten nach dem offiziellen Abflugtermin, traf dann das aufschiebende Urteil des Richters ein. Danach wurden die Tamilen, darunter 25 Frauen und neun Kinder, wieder in die Notaufnahmequartiere in der Nähe von Heathrow geleitet. Am Montag wird sich ein Gericht nun mit dem Antrag auf eine Verwaltungsklage gegen das Vorgehen des Einwanderungs–Ministers befassen müssen. Philip Rudge vom „European Consultation on Refugees and Exiles“, einem Zusammenschluß von 45 unabhängigen Flüchtlingshilfe–Organisationen, sprach der taz gegenüber von einem Verstoß gegen die UN–Richtlinien und gegen eine Vereinbarung zwischen dem Innenministerium und der UKIAS aus dem Jahre 1983. Die Gruppe von 64 Tamilen war am Freitag aus Bangla Desh in Heathrow eingetroffen. Mit sechs Ausnahmen, so Einwanderungsminister David Warrington, seien die Asylgesuche völlig ungerechtfertigt. Die unabhängigen Flüchtlingshilfe–Organisationen sowie einige Labour–Abgeordnete behaupten dagegen, daß über die Berechtigung der Asylanträge in so kurzer Zeit gar nicht entschieden werden könne. Inzwischen kündigte Innenminister Hurd an, man werde Antrag beim Gericht stellen, die einstweilige Verfügung aufzuheben, um die sofortige Abschiebung der Tamilen durchzusetzen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen