Neues Frauenschutzdezernat

■ Mißstände in der Verfahrenspraxis bei Sexualstraftaten sollen durch Sonderdezernat abgestellt werden / Verbesserung des für Opfer oft unerträglichen Prozeßklimas wird angestrebt

Aus Landau Felix Kurz

Bei der Staatsanwaltschaft Landau ist jetzt versuchsweise ein neues Dezernat eingerichtet worden, das sich ausschließlich mit der Bearbeitung von Sexualstraftaten gegenüber Frauen und Kindern beschäftigen soll. Ziel dieser Neuordnung sei eine Verbesserung der Ermittlungen bei Sexualdelikten, sagte Hans–Jürgen Sack, Leitender Oberstaatsanwalt in Landau, gegenüber der taz. Bisher behandelte man diese Straftaten in den sogenannten Allgemein–Dezernaten. Mit der Spezialisierung auf ein Frauenschutzdezernat will man drei gravierende Mißstände in der bisherigen Verfahrenspraxis bei Sexualstraftaten abstellen. Zunächst verspricht man sich eine höhere Aufklärungsquote, die nach Meinung der Verfolgungsbehörden dann auch eine entsprechende Abschreckungsfunktion haben kann. Als wesentlicher weiterer Mangel wird allgemein die für das Opfer peinliche, manchmal inquisitorisch–intime Befragung in den Gerichtsverhandlungen und bei den Polizeibehörden empfunden. Allein das schreckt viele vergewaltigte Frauen ab, Strafanzeigen zu stellen. Intime und peinliche Befragungen könnten sich nach den Worten des Sprechers des rheinland–pfälzischen Justizministeriums, Glauben, durch konzentrierte Vorarbeit dann im Gerichtsverfahren selbst vermeiden lassen. So will man vor allem einen besseren Opferschutz erreichen und auch dadurch das Prozeßklima „verbessern“. Der jetzt mit dem neuen Dezernat beauftragte Staatsanwalt, Burkhard Denger, gilt allgemein als engagiert und sensibel für diese Aufgabe. Seinen Namen veröffentlichte die Staatsanwaltschaft bewußt in der Lokalzeitung, um so den betroffenen Frauen die Möglichkeit zu geben, sich direkt an ihn wenden zu können, ohne sich bei der nächsten Polizeidiensts neuen Sonderdezernat betraut hat, begründete der Sprecher des Justizministers mit dem Mangel an Staatsanwältinnen in der Justizbehörde. Die vergewaltigten Frauen hätten aber das Recht, daß auf ihren Wunsch sofort eine Frau hinzugezogen werden müsse. Ergänzend zu der Einrichtung des Sonderdezernats sollen alle anderen rheinland–pfälzischen Staatsanwaltschaften in den nächsten drei Monaten über ihre laufenden und abgeschlossenen Verfahren gegen Sexualstraftäter Erfahrungsberichte abgeben, um so „mögliche Fehlerquellen“ ausfindig zu machen. Wenn sich das neue Dezernat bewährt, sollen in absehbarer Zeit bei allen anderen Staatsanwaltschaften ebenfalls entsprechende Sonderdezernate eingerichtet werden. Als einziges Bundesland hat bisher der Stadtstaat Bremen ein entsprechendes Frauenschutzdezernat eingerichtet, mit dessen Existenz die Aufklärungsrate bei Sexualdelikten gestiegen ist. Bei einigen Frauengruppen wurde die Einrichtung des Sonderdezernats begrüßt, wenngleich damit nicht das Problem der Vergewaltigung gelöst sei, hieß es dazu.