: AL–Fraktion ausgeschlossen
■ Berliner CDU/FDP–Mehrheit verabschiedet Parlamentarische Kontrollkommission für den Verfassungsschutz ohne AL / Tumult im Parlament / SPD will Gremium boykottieren
Aus Berlin Mechthild Küpper
Nach Tumulten und dem Ausschluß der gesamten AL–Fraktion beschloß die CDU/FDP–Mehrheit des Parlaments am Donnerstag abend eine fünfköpfige Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) für den Verfassungsschutz: drei Sitze für die CDU, zwei für die SPD. Einen Sitz tritt die CDU an die FDP ab. Vergeblich appellierte die SPD an die Koalitionäre, sich vor einem solchen Schritt doch noch eines besseren zu besinnen und die Entscheidung zu vertagen. An der PKK wird die SPD nicht teilnehmen. Seit 1974 ist es weder dem parlamentarischen Sicherheitsausschuß noch den Gerichten gelungen, die mögliche Verwicklung des Berliner Verfassungsschutzes in den Mordfall Schmücker aufzuklären. Das wurde im letzten Herbst wieder aktuell, nachdem Spiegel und taz berichtet hatten, die Mordwaffe sei seit der Tat in den Händen des Verfassungsschutzes. Als die AL 1981 ins Parlament einzog, hatten CDU und FDP rasch den Sicherheitsausschuß aufgelöst. Damit entfiel auch die Information der Volksvertreter über die Aktivitäten des Verfassungsschutzes. Auf Wunsch der FDP war Innensenator Kewenig (CDU) schließlich bereit, eine Kontrollkommission ins Auge zu fassen. Von Anfang an sollte die AL jedoch ausgeschlossen werden. Am Donnerstag mußte sich Kewenig noch einmal darauf hinweisen lassen, daß die Begründungen für diesen Ausschluß zwar häufig wechselten, aber nie stichhaltiger wurden: Einmal sollte es der Ausschluß der Grünen in Bonn aus den Etatberatungen der Geheimdienste sein. Ein Verfassungsgerichtsurteil wie gegen die Grünen zieht in Berlin jedoch nicht, weil die Etatberatungen immer mit AL–Beteiligung stattfanden. Und der AL Geheimnisverrat nachzusagen, ist nun gerichtlich untersagt. Ex–FDP–Justizsenator Oxfort: „Ausgerechnet eine Partei, in der ehemalige Mitglieder von KBW, KPD und SEW“ säßen, an der Geheimdienstkontrolle zu beteiligen, sei „widersinnig“. Das Argument hatte solche Schlagkraft, daß die Koalition (fast) geschlossen für den CDU/FDP–Gesetzentwurf stimmte. Die SPD bietet nun der AL an, gemeinsam für die Errichtung eines Verfassungsgerichtshofes in Berlin zu kämpfen. Gesetze wie das vorgestern verabschiedete können keiner verfassungsrechtlichen Prüfung unterworfen werden. Renate Künast (AL) blieb unversöhnt: Hier werde die „einzige Fraktion ausgegrenzt“, die garantiert nicht in den Fall Schmücker verwickelt sei.
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