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Hessen: Wende in der Schulpolitik

Wiesbaden (ap) - Die neue hessische Regierungsmehrheit von CDU und FDP hat mit der Einbringung eines Gesetzes zur Aufhebung der Pflichtförderstufe im Landtag den ersten Schritt zur Änderung der bisherigen Schulpolitik eingeleitet. In der ersten Lesung des Gesetzes zur „Wiederherstellung der freien Schulwahl“, mit dem die bis zum 1. August 1987 geplante flächendeckende und verbindliche Einführung der Förderstufe gestoppt werden soll, warfen Sprecher von SPD und Grünen der Koalition am Mittwoch vor, im Landtag ein Gesetz ohne ausreichende Beratung und öffentliche Anhörung „durchpeitschen“ zu wollen, mit dem eine jahrzehntelange schulpolitische Entwicklung umgedreht werde. Kultusminister Wagner und Vertreter von CDU und FDP sprachen dagegen von der „Neueinführung von Schulwahlfreiheit“ in Hessen, mit der den Eltern das Entscheidungsrecht über den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder nach Klasse vier wiedergegeben werde. Das Gesetz soll voraussichtlich im Mai in zweiter Lesung endgültig beschlossen werden. SPD und Grüne hatten im Sommer 1985 das Förderstufenabschlußgesetz verabschiedet. Die Förderstufe, die bereits jetzt von etwa 75 Prozent der Schüler der Jahrgangsstufen fünf und sechs besucht wird, sollte danach ab dem 1. August 1987 die alleinige Schulform für diese Klassen sein. Der Staatsgerichtshof hatte zuletzt Anfang dieses Jahres die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, die von der CDU angezweifelt worden war, bestätigt.

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