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Hohe Geldstrafen wegen übler Nachrede gegen Strauß

München (dpa) - Der Leiter der Pressestelle von Landtagsfraktion und Landesverband der SPD in Bayern, Fridolin Scheuble, ist am Dienstag vom Münchener Amtsgericht wegen politischer übler Nachrede gegenüber Bayerns Ministerpräsident Franz Josef Strauß zu 9.900 Mark Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 110 Mark) verurteilt worden, sein Mitarbeiter Edwin Raithel zu 8.100 Mark Geldstrafe (90 Tagessätze zu 90 Mark). So teuer kommt die beiden Redakteure die „erhebliche Erschwerung des öffentlichen Wirkens“ von Strauß zu stehen, die das Gericht in einem Artikel unter dem Titel „Das Denkmal des ehemaligen Atomministers bröckelt ab“ sah. Strauß als Nebenkläger erhielt die Erlaubnis, das Urteil höchstselbst im SPD–Pressedienst bekanntzugeben. Zwei Monate nach der Atomkatastrophe von Tschernobyl hatte Autor Raithel mit Einverständnis des presserechtlich verantwortlichen Scheuble einen Bericht verfaßt, in dem er laut Urteil den Eindruck erweckte, daß Strauß einerseits weiterhin die Nutzung der Atomenergie für unverzichtbar halte, aber aus Angst vor den Folgen von Tschernobyl auf seinem Anwesen radioaktiv verseuchte Erde habe abtragen lassen. Diese Information, die sich später als unrichtig herausstellte, ging auf den SPD–Landtagsabgeordneten Klaus Warnecke zurück. Er hatte sie nach seiner Aussage von mindestens zehn verschiedenen Bürgern bei erhalten. Mehrere Zivilprozesse gegen Warnecke und den Pressedienst hatten zur Folge, daß die Behauptungen zweimal widerrufen wurden. Dies stellte Strauß aber noch nicht zufrieden. Er erstattete Strafanzeige. Sein Anwalt Günter Ossmann bedauerte, daß Warnecke als der „Spiritus rector“ wegen seiner parlamentarischen Immunität nicht auf der Anklagebank sitze. Für die Angeklagten forderte er „eine schwere Bestrafung“.

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