: D O K U M E N T A T I O N Duras: „Naivität“
■ Der Brief an Anwalt Verges
„Maitre, wenn ich die Naivität besäße, zu glauben, daß die Verteidigung von Klaus Barbie an meinen Gefühlen gegenüber denen, die mit den Nazis die Festnahme von Juden und Resistancekämpfern betrieben, Interesse hätte, und wenn ich - Ihrer Bestellung folgend - am kommenden Montag vor das Schwurgericht in Lyon getreten wäre, dann hätte mir der Vorsitzende in Person die Aussage verweigert. Denn Sie werden wissen, daß der Artikel 331 des Strafgesetzbuches es den Zeugen verbietet, außer Betracht der Tatsachen und der Persönlichkeit der Angeklagten auszusagen. Ich weiß nichts von den Tatsachen und ich schätze mich glücklich, Klaus Barbie niemals getroffen zu haben.
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