piwik no script img

Für Verbot von Leihmutterschaften

Berlin (taz) - Das Bundesgesundheitsministerium setzt sich für ein strafrechtliches Verbot der Vermittlung von Leihmutterschaften ein. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll dem Kabinett noch in diesem Frühsommer zugeleitet werden, kündigte Staatssekretär Chory am Wochenende in Karlsruhe an. Der Entwurf sehe auch vor, daß sowohl die Zahlung als auch die Annahme von Geld unter Strafe gestellt wird. Mit dieser Regelung sollen Prozesse um die Rechtsgültigkeit von Leihmutterverträgen von vornherein ausgeschlossen werden. Leihmutterverträge gelten im bundesdeutschen Gesetz ohnehin als „sittenwidrig. Dementensprechend sind öffentlich agierende Vermittlungsagenturen wie in den USA bislang noch nicht in Erscheinung getreten. Lu

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen