: Südafrika weist erneut Journalisten aus
■ Obwohl das Oberste Gericht die letzten Zensurbestimmungen für unzulässig erklärt hat, werden ausländische Journalisten ausgewiesen / Die betroffenen Journalisten wollen durch Selbstzensur die Regierung von ihrem Ausweisungsbeschluß abbringen
Johannesburg (ap/afp/taz) - Innerhalb von zwei Tagen hat die südafrikanische Regierung drei ausländischen Journalisten die weitere Arbeit im Lande untersagt. Wie der Südafrikakorrespondent des US–Magazins Business Week, Steve Muson, am Freitag in Johannesburg mitteilte, wurde sein Antrag auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis abgelehnt. Am Donnerstag hatte das Innenministerium zwei britische Fernsehjournalisten aufgefordert, Südafrika zu verlassen, sobald am 22. beziehungsweise 24. Mai ihre Arbeitserlaubnis abgelaufen sei. Michael Buerk von BBC und Peter Sharp von ITN wollen versuchen, die Regierung umzustimmen. Im Januar gelang dies dem US–Korrespondenten Michael Parks, der dabei zusagen mußte, sich künftig an bestimmte - und bisher nie veröffentlichte - Auflagen zu halten. Ausländische Journalistenkreise vermuten, daß das Apartheidsregime sich für die trotz der bisher geltenden strengen Zensurbestimmung fortlaufende Fernseh–Berichterstattung über Gewaltaktionen der Polizei rächen will. Sowohl die BBC als auch ITN hatten im April Filmberichte über Angriffe der südafrikanischen Sicherheitskräfte auf streikende schwarze Eisenbahnarbeiter in Johannesburg ausgestrahlt. Außerdem filmten beide Teams wiederholt Konfrontationen zwischen Polizei und Studenten auf dem Gelände mehrerer südafrikanischer Universitäten, bei denen sie Polizisten zeigten, die mit Schrotflinten auf Studenten schossen oder diese auspeitschten. Fast alle ausländischen Korrespondenten in Südafrika hatten sich in jüngster Zeit zunehmend über die Zensurbestimmungen hinweggesetzt, die jegliche Berichterstattung über Gewaltakte verbietet, nachdem das Oberste Gericht Südafrikas diese am 24. April als unzulässig abgelehnt hatte. Gegen diese Entscheidung ist ein Einspruch der Regierung anhängig. Während die Medienvertreter davon ausgehen, daß die Bestimmungen bis zu einer endgültigen Entscheidung außer Kraft sind, beharrten die Behörden bisher auf ihrer vorläufigen Gültigkeit. Nach der Ausweisung der beiden britischen Korrespondenten werden jetzt weitere Schritte gegen Journalisten erwartet. So ist es möglich, daß in Zukunft auslaufende Arbeitserlaubnisse nicht verlängert werden. Das würde zu einer schrittweisen Ausweisung aller ausländischer Korrespondenten führen. Auch für südafrikanische Journalisten, die für ausländische Medien arbeiten, bisher keine Akkreditierung benötigten und nicht ausgewiesen werden können, ist gerüchteweise ein System der Akkreditierung im Gespräch. In Südafrika selbst sollen vor allem die alternativen Medien wie die Wochenzeitschrift Weekly Mail, schärfer kontrolliert werden. Allgemein ist eine erneute Verschärfung der Pressezensur des Ausnahmegesetzes zu erwarten.
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