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Statistik der NS–Verbrechen

Ludwigsburg (taz/ap) - Von insgesamt 91.160 Verfahren gegen NS–Verbrecher seit dem 8. Mai 1945 wurden nur 6.481 bis Ende 1986 mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossen. 83.567 Verfahren endeten ohne eine Bestrafung der Beschuldigten. Dies geht aus einer Statistik hervor, die gestern von der Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg veröffentlicht wurde. Ihr Leiter Alfred Streim wies in Zusammenhang mit dieser hohen Zahl von Einstellungen darauf hin, daß in einer Vielzahl von Verfahren ganze Einheiten und Dienststellen, deren Angehörige für eine Tatbeteiligung in Betracht kamen, systematisch überprüft worden seien. Die Zentralstelle hat seit ihrer Einrichtung 1958 selbst 4.981 Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Bis zum 1. Januar 1987 waren davon insgesamt 4.900 erledigt worden. Die Zentralstelle wies daraufhin, daß außerdem bei Staatsanwaltschaften und Gerichten in der Bundesrepublik noch 1.112 Verfahren anhängig seien. Abschließend wurde mitgeteilt, daß insgesamt gegen zwölf Beschuldigte die Todesstrafe und gegen 160 lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängt wurde. 6.194 NS–Verbrecher erhielten eine begrenzte Haftstrafe, 114 eine Geldstrafe. Einer wurde nach dem Jugendrecht verwarnt. er

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