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Keine Strafe für AKW–Blockade

Nürnberg (taz) - Im Verfahren gegen fünf AKW–Gegner, die vier Wochen nach dem Tschernobyl– GAU im Mai 86 das AKW Grafenrheinfeld blockiert hatten, verzichtete jetzt das Gericht auf eine Strafe und verwarnte die Angeklagten. In seiner Begründung erklärte Richter Siebenbürgen, er könne mit den Angeklagten mitfühlen. Auch er sei nach der Katastrophe von Tschernobyl durch die Informationspolitik der Bundesregierung zutiefst beunruhigt gewesen.

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