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Fernwärme–Abrechnungen fehlerhaft

Hamburg (taz) - In einem Musterprozeß, der bundesweit für alle Bezieher von Fernwärme Bedeutung haben dürfte, hat die Hamburger Zivilkammer 13 beim Landgericht im mündlichen Urteil entschieden, daß die Heizkostenabrechnung der Fernwärmelieferantin „Helios“ fehlerhaft vorgenommen wurden. Die Shell– Tochter hat wie viele andere Fernwärmewerke auch die Gemeinschaftskosten, die bei der Beheizung von Fluren etc. in einem Mietshaus entstehen, über die Teilstriche bei den Verdunsterröhrchen in den Privatwohnungenh abgerechnet. Eine der Folgen: Wer als Mieter viel heizt, zahlt auch mehr Gemeinschaftskosten. Die Interessengemeinschaft der betroffenen Mieter am Elbe–Einkaufszentrum, die stattdessen eine Umverteilung dieser Kosten nach Verbrauch und Wohnfläche fordert, hatte deshalb einen Teil der Heizkosten nicht bezahlt. Die „Helios“ verklagte die Mieter, unter anderem den Vorsitzenden Richter bei einer anderen Zivilkammer des Landgerichts, Gerhard Schumann, und seine Ehefrau Karin, in deren Fall nun entschieden wurde. Die Klage des Fernwärmelieferanten wurde abgewiesen. (Akt–Zeichen: 130468/84) Ute Scheub

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