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Kein Verfahren wegen U–Boot–Deal

Bonn (dpa) - Die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik sind nach einem Gutachten des Auswärtigen Amtes durch das ungenehmigte U–Boot–Geschäft mit Südafrika nicht erheblich gestört worden. Die Staatsanwaltschaft Kiel wird deshalb kein Verfahren gegen die betroffenen Firmen Howaldtswerke–Deutsche Werft AG (HDW/Kiel) und Ingenieurkontor Lübeck (IKL) einleiten. Dies berichteten Vertreter der Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Untersuchungsausschuß zur Aufklärung der U–Boot–Affäre. Die Oberfinanzdirektion Kiel hat gegen HDW und IKL Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Behörde schlug Ende vorigen Jahres Bußgelder in Höhe von jeweils 50.000 Mark vor. Die Obfrau der Grünen im Ausschuß, Uschi Eid, kritisierte dagegen die Kieler Staatsanwaltschaft. Das vorgeschlagene Bußgeld, das lediglich 0,1 Prozent des Geschäftsvolumens ausmache, sei ein Freibrief für derartige Lieferungen. „Billiger und lukrativer war das Geschäft mit dem Tod noch nie zu haben.“ Mit der nicht öffentlichen Anhörung unterbrach der Ausschuß seine Arbeit, die er erst nach dem Ende der Sommerpause, Mitte September, wieder aufnehmen wird.

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