: Strafgelder für langes Studium
■ Niedersächsisches Landeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf über Studiengebühren für Langzeitstudenten / Viele Detailregelungen noch offen / Zweimonatige Anhörung beginnt
Aus Hannover Jürgen Voges
Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag den seit Wochen erwarteten Gesetzentwurf über Studiengebühren an den Hochschulen des Landes verabschiedet. Er sieht trotz aller Studentenproteste kaum wesentliche Änderungen an der ursprünglich geplanten Strafgeldregelung von 500 DM pro Semester für zu langes Studieren vor. Die Gebühren sollen weiterhin generell bei einer Überschreitung der Bafög– Höchstförderungsdauer um mehr als drei Semester fällig werden. Lediglich für das Sommersemester 1988, in dem die Strafgelder erstmals fällig werden, und das Wintersemester 1988/89 ist als Übergangsregelung „Bafög plus vier“ vorgesehen. Der Gesetzentwurf sieht außerdem Ausnahmeregelungen für Examenskandidaten, für Fächer mit überlanger Studiendauer und für die Verzögerung des Studiums aus persönlichen Gründen vor. Details sollen in einer Rechtsverordnung festgelegt werden, in die das Ergebnis der zweimonatigen Anhörung des Gesetzentwurfs eingehen soll, die jetzt beginnt. An der Anhörung will die Landesregierung sowohl die Hochschulen als auch Studentenvertreter beteiligen, die nach Auskunft des Wissenschaftsministeriums die Hochschulen benennen sollen. Ernst Albrecht selbst hatte bereits vor fünf Wochen erklärt, Ausnahmeregelungen seien nur für die Fächer Architektur, Maschinenbau, Elektrotechnik und Bauingenieurwesen vorgesehen. Als Beispiele für akzeptable persönliche Gründe nannte er Auslandsaufenthalt oder Schwangerschaft. Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf sollte schon vor vier Wochen vorliegen und ist ungewöhnlich oft im Kabinett beraten worden. Offenbar auf Betreiben des Wissenschaftsministeriums wurde seine endgültige Ausgestaltung weiterhin offen gehalten. Man erhoffe sich, so teilte die Landesregierung mit, von diesem Entwurf „eine spürbare Verkürzung der Studienzeiten.“ Die Landesregierung sehe der Diskussion im Rahmen der Anhörung mit großem Interesse entgegen. „Insbesondere ist sie offen“, so heißt es in der Mitteilung, „für alle Alternativvorschläge, die geeignet sind, das Problem der überlangen Studienzeiten zu lösen.“
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