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Verbot der PKK?

Nach Informationen der taz ist das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln dabei, Material zusammenzustellen, mit dem ein Verbot der kurdischen „Arbeiter und Bauernpartei“ (PKK) begründet werden soll. Parallel dazu prüft die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, ob gegen die PKK ein Ermittlungsverfahren nach §129a (terroristische Vereinigung) eingeleitet wird. Beides ist eine Reaktion auf zunehmende Angriffe der PKK auf andere kurdiche und türkische Immigrantenorganisationen in Westeuropa. Siehe dazu Hintergrundseiten 8 und 9

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