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Ungenügende Auskünfte zu Tschernobyl

München (dpa) - Im Verfahren einer siebenjährigen Münchnerin gegen die Bundesrepublik um die Folgen des Reaktorunglücks im sowjetischen Tschernobyl zeigte sich das Landgericht München I mit der 400seitigen Auskunft des Innenministeriums über Messungen und Maßnahmen nicht zufrieden. In einem Hinweis– und Aufklärungsbeschluß der Kammer wurde das Ministerium nun aufgefordert, seine Angaben zu präzisieren. Die siebenjährige Franziska klagt auf die Feststellung, daß mögliche gesundheitliche Schäden, die durch die radioaktive Belastung nach dem Unglück auftreten können, von der Bundesrepublik zu ersetzen seien, da diese die Informationspflicht verletzt habe. Das Bundesinnenministerium sei nicht in der Lage oder bereit gewesen, die Fragen des Gerichts zu beantworten, welche Radioaktivitätswerte nach dem Reaktorunglück wann und wo gemessen wurden, wann welche Werte bekannt waren und wann andere Stellen über die Situation informiert wurden, faßte der Münchener Anwalt der Siebenjährigen, Alexander Frey, am Dienstag den Beschluß zusammen. Auch sei nicht zu ersehen, daß ein ordnungsgemäßer Krisenstab gebildet und erfahrene Sachverständige gehört wurden. Offenbar deshalb sei die Gefahr für die Bevölkerung falsch eingeschätzt worden.

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