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Muß Laurien in den Zeugenstand?

■ Im Prozeß gegen den rechtsradikalen Lehrer Koch wurde die Ladung der Schulsenatorin beantragt / Neue Einzelheiten der Protektion durch die damalige Staatssekretärin in Koblenz bekannt geworden+ZD=32 e

Aus Koblenz Felix Kurz

Im Verfahren vor der 9. Großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz gegen den rechtsradikalen Koblenzer Studiendirektor Rudolf Koch hat der Nebenklägervertreter, Rechtsanwalt Christoph Kremer, gestern die Ladung der Berliner Schulsenatorin Hanna–Renate Laurien (CDU) beantragt. Kremer, der den Landesverband der rheinland–pfälzischen Grünen gegen den der Beleidigung und der Volksverhetzung angeklagten Lehrer vertritt, sagte zur Begründung, um die Schuld des Angeklagten aufklären zu können, müsse auch sein soziales Umfeld erforscht werden. Die Berliner Schulsenatorin habe sich früher „sogar mehrmals für den Angeklagten in rechtswidriger Weise eingesetzt“, sagte Kremer. Hanna–Renate Laurien hatte als Staatssekretärin im rheinland–pfälzischen Kultusministerium in einem Fall dafür gesorgt, daß negative Beurteilungen des Lehrers aus dessen Personalakte entfernt wurden und sie hatte sich für seine Bewerbung zum Studiendirektor eingesetzt (die taz berichtete). Gestern wurde zudem bekannt, daß Frau Laurien sich in einem weiteren Fall für den rechtsradikalen Studiendirektor verwandt hatte. Sie hatte in einem vom damaligen Kultusminister und heutigen rheinland–pfälzischen Ministerpräsidenten Bernhard Vogel entworfenen Brief vom 19. 8. 74 an den damaligen Chef der Staatskanzlei Willibald Hilf mehrere handschriftliche Änderungen angebracht. Dadurch entfernte sie Beschuldigungen gegen den Lehrer und belastete stattdessen seinen Schulleiter. In diesem Brief, hieß es unter anderem, Koch deute Tatbestände um. Diese Passage wurde von Frau Laurien durchgestrichen und mit der Anmerkung versehen: „möchte ich nach drücklich zurückweisen“. Zudem fügte sie hinzu, man solle aufnehmen, daß der Schulleiter „nicht immer geschickt“ sei. Entsprechend dieser Anweisung wurde dann auch verfahren. In der Endfassung des Briefes wurde Koch als „zweifelsohne fähiger Lehrer“ gelobt. Rechtsanwalt Kremer beantragte gestern weiterhin die Ladung von Kochs Dienstvorgesetzten und von einigen Beamten aus dem Kultusministerium sowie der Koblenzer Bezirksregierung. Kremer will damit die Protektion des Angeklagten „bis in höchste Kreise“ belegen. Diese Ansicht hatte bereits in der ersten Instanz das Schöffengericht Koblenz vertreten, das Koch zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt hatte.

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