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G A S T K O M M E N T A R Ehrenschutz

■ Zum Kunzelmann–Urteil des Berliner Amtsgerichts Moabit

Hier wird politische Herrschaft ausgeübt durch eine kriminelle Vereinigung“ - dieser zentrale Satz eines taz– Interviews mit Dieter Kunzelmann durfte und darf nicht nur gedacht, sondern gesagt und geschrieben werden. Das jedenfalls meint jetzt auch das Amtsgerich Moabit. Die dritte Gewalt hat die zweite gewaltig geohrfeigt. Kritische Bürger und Journalisten dürfen aufatmen, leider. Wie jämmerlich ist es um die demokratische Öffentlichkeit hierzulande bestellt, wenn Politiker und Redakteure vor Gericht zittern müssen, weil sie eine korrupte Politik auf den Begriff bringen? Daß der Arm des Senats nicht bis in das Richterzimmer reicht - ach, wie klein sind unsere Trostpflästerchen geworden. Der Senat wird auf das Urteil, auf den richterlichen Stoßseufzer: „Wir hoffen, daß endlich Schluß damit ist“, nicht reagieren. Wer auf Parties 50.000–DM–Umschläge einsteckt, steckt auch solche Urteile weg; ein kräftiger Guß 750–Jahr–Feier– Soße wird schon helfen. Dabei könnte der Senat, wenn er den Staat schützen will, in den eigenen Reihen Hervorragendes leisten. Aber vielleicht werden die Ohnmachtsgefühle des „Wahlvolks“ durch diesen Ehrenschutz des Staates gegen gewisse Politiker abgebaut. Und vielleicht gibt es gerade CDU–Getreuen und der bürgerlichen, der staatsbürgerlichen Presse zu denken, wenn Senatoren und der Regierende Bürgermeister straflos als Kriminelle bezeichnet werden dürfen. Die Fassade soll doch sauber bleiben. Rainer Lingenthal, Sendeleiter bei Radio Bremen

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