: P O R T R A I T Bayerns „Null–Lösung“ im Datenschutz
■ Die Qualifikation von Sebastion Oberhauser (CSU), dem neuen Datenschutzbeauftragten im Freistaat, leitet sich vor allem zu dessen Nähe zu Franz Josef Strauß ab
Von Luitgard Koch
Es war ein offenes Geheimnis, daß Bayerns erster Landesbeauftragter für Datenschutz gerne noch etwas weiter gearbeitet hätte. Trotzdem schickte die CSU den 65jährigen parteilosen Konrad Stollreither in Pension. Nicht zuletzt deshalb, weil Strauß als höchster Dienstherr sich über seinen Angestellten beschwerte. Stollreithers Warnung vor einer Kompetenzbeschneidung - der Ministerrat beschloß im Mai dieses Jahres das Kontrollrecht des „unabhängigen Datenschutzbeauftragten“ im wesentlichen auf Dateien zu beschränken - sei „hart an der Grenze zur Illoyalität“ wetterte Strauß. Daß solche „Ausrutscher“ nicht mehr vorkommen, dafür ist nun gesorgt. Der neue Mann des bayerischen Datenschutz, CSU–Mitglied Sebastian Oberhauser, der am kommenden Montag seine Arbeit als Datenschutzbeauftragter aufnimmt, kommt direkt aus der Staatskanzlei. Der 47jährige Oberbayer mit den Hobbys Surfen, Skifahren und Bergwandern in Österreich und Bayern war dort stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung. Außerdem war der gelernte Jurist Leiter des Referats für Bundesangelegenheiten. 1978 wechselte er in die Staatskanzlei, nachdem er bei der Regierung von Oberbayern als Referent für Baurecht gearbeitet hatte. Für den Vater von zwei schulpflichtigen Kindern ist die Funktion des Datenschutzbeauftragten eine „zusätzliche Sicherheitseinrichtung“. Der stellvertretende CSU– Kreisvorsitzende von Ebersberg bei München - im benachbarten Vaterstetten ist er Ortsvorsitzender - meint, den wesentlichen Datenschutz gewährleisten die Ministerien und Ämter selber. Nicht zuletzt aus diesem Grund kann er sich mit dem Ministerratsabschluß, wonach dem Datenschutzbeauftragten nur noch in begründeten Ausnahmefällen Akteneinsicht gewährt wird, vorbehaltlos identifizieren. Außerdem: „Die Staatsregierung hat die Rechtslage vor dem Kabinettsbeschluß eingehend geprüft“, weiß er. In „Akten zu schnüffeln“ findet der ehemalige Abiturient des Freisinger Domgymnasiums überflüssig und gibt zu, daß er sich in den Datenschutz erst noch einarbeiten müsse. Keinerlei datenschutzrechtliche Bedenken sieht der ehemalige Oberregierungsrat auch im Zusammenhang mit den geplanten „Sicherheitsgesetzen“, die beispielsweise den Datenaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz ermöglichen sollen. Als Beamter der Staatskanzlei hat er schließlich die „bayerische Haltung“ zu den geplanten „Sicherheitsgesetzen“ im Bundesrat vertreten und formuliert. Daß die Opposition den Namen des „Neuen“ erst aus der Zeitung erfuhr, ist für Oberhauser keine Besonderheit. „Das geht nicht anders, die Auswahl obliegt der Staatsregierung, der Landtag stimmt eben nur zu“, betont er. Die Opposition im Landtag, Grüne und SPD, stimmten dieser Wahl jedenfalls nicht zu. Passend zu ihrem Ministerialbeschluß habe die Staatsregierung die entsprechend personelle Besetzung gefunden und damit die gewünschte „Null–Lösung im Datenschutzbereich“, so die grüne Landtagsfraktion.
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