Kommunales Wahlrecht in Hamburg beschlossen

Hamburg (taz) - In den wieder aufgenommenen Koalitionsgesprächen in Hamburg einigten sich SPD und FDP unter anderem auf die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Ausländer zur nächsten Bezirksversammlungswahl 1991. Obwohl technische Einzelheiten noch offen sind, soll sich der Kreis der Wahlberechtigten nicht nur auf EG–Bürger beschränken. Allerdings sind Hamburgs Bezirksversammlungen politisch weitgehend rechtlose Verwaltungskörperschaften. Weitergekommen sind die Koalitionäre auch in den Fragen „Privatisierung öffentlicher Unternehmen“ und dem freidemokratischen Dauerhit „flexiblere Ladenschlußzeiten“. Hamburgs Sozialdemokraten wollen zukünftig Ausnahmen wie an Tagen des „Hafengeburtstags“ zugestehen. Für heute stehen die Versuche der FDP auf dem Plan, die Mitbestimmung von Personalräten im öffentlichen Dienst zu beschneiden. Dies war bereits auf starken Protest der SPD–Klientel gestoßen. Dem größten Brocken, dem Ankauf von 41.000 Wohnungen der Neuen Heimat durch die Stadt werden sich die Unterhändler auf einer Klausurtagung am Wochenende widmen. Reiner Scholz