: Haftstrafe für FAP–Mitglied wegen Volksverhetzung
Nürnberg (taz) - Wegen Volksverhetzung, Beleidigung und der Leitung einer nicht angemeldeten Demonstration verurteilte das Nürnberger Amtsgericht am Montag den einschlägig bekannten Rechtsextremisten Edgar Geiß zu einer zehnmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung. Das Gericht ahndete damit nach drei Verhandlungstagen provokative Aktionen von etwa 25 Anhängern der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ (FAP), die am 23.11.85 einen internationalen Kongreß zum 40. Jahrestag der Nürnberger Kriegverbrecherprozesse massiv gestört hatten. Die Konferenzteilnehmer wurden als „Schmarotzer, Schweine und Parasiten“ beschimpft, und die überwiegend jugendlichen FAP–Anhänger skandierten Parolen wie „Rotfront verrecke“, „Deutschland erwache“ und „Kohl, Strauß, Brandt - alle an die Wand“. Vor dem Eingang zum Tagungsort war es zu Rangeleien gekommen, als Kongreßteilnehmer am Verlassen des Gebäudes gehindert werden sollten. Richter Ackermann sah es als erwiesen an, daß „die geistige Verantwortung“ für die Übergriffe bei dem 58jährigen Angeklagten aus Hechthausen bei Stade gelegen hat. Außerdem zeichnete Geiß, der in Stade die „Bürgerinitiative gegen Kriegsschuld und antideutsche Greueltaten“ gegründet hat und dem eine maßgebliche Rolle in der FAP zugeschrieben wird, für ein Flugblatt presserechtlich verantwortlich, in dem zur Demonstration gegen „die makabere Farce des interalliierten Siegertribunals“ aufgerufen wurde. Der Mitangeklagte 28jährige FAP–Aktivist Uwe Börner war bereits im Juli am ersten Verhandlungstag mit einer achtmonatigen Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung und Beleidigung abgeurteilt worden. In beiden Fällen hatte das Gericht eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung abgelehnt. Wolfgang Gast
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