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Zweifelhafte Belastungszeugin

■ Hauptbelastungszeugin im Weimar–Prozeß revidiert zum wiederholten Mal ihre Aussagen / Untersuchungen über Kinder–Schuhe und Faser–Gutachten schwer einzuordnen

Aus Fulda Heide Platen

In dem Prozeß gegen Monika Weimar, die vor dem Fuldaer Landgericht wegen Mordes angeklagt ist, versuchte die Verteidigung gestern, die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin Elisabeth N. zu erschüttern. Seit dem Frühjahr dieses Jahres steht Monika Weimar vor dem Fuldaer Landgericht. Sie ist angeklagt, am 5. August 1986 ihre beiden fünf– und siebenjährigen Töchter Karola und Melanie erwürgt und erstickt zu haben. Gestern stellte sich heraus, daß die Hauptbelastungszeugin gegen Monika Weimar zum wiederholten Male ihre Aussage revidiert hat. Die Verteidigung legte dem Gericht einen Beitrag aus der Bad Hersfelder Zeitung vor. Darin hatte sich Elisabeth N. zu Wort gemeldet. Die Zeugin, die die Töchter der Monika Weimar am Vormittag des Tattages noch lebend gesehen haben will, hatte in ihren ersten beiden variierenden Aussagen vor Gericht behauptet, die fünfjährige Karola Weimar habe im Sandkasten gesessen und gespielt. Auf diese Aussage stützt sich die Anklage. Die Spurensicherung des Landeskriminalamtes kam zu dem Ergebnis, daß das Kind, als es tot gefunden wurde, keinen Sand an den Schuhen hatte. Daraufhin änderte Elisabeth N. jetzt ihre Aussage dahingehend, daß Karola „neben dem Sandkasten gestanden“ habe. Sie wolle, erläuterte sie der Hersfelder Lokalredaktion am Telefon, den „schlechten Eindruck“ korrigieren, den sie Presseberichten über ihre Aussage entnommen hatte. Beamte des Landeskriminalamtes Wiesbaden legten dem Gericht gestern die Kleidung der Kinder vor. Vor allem wurden die Sandalen „in Augenschein“ genommen. Sie waren nicht sandig. Dies lasse jedoch nicht den Schluß zu, daß die beiden Mädchen nicht im Sand gespielt hätten, sagte Sachverständiger S., denn der Sand falle ab, wenn er trocken sei. Anschließend präsentierten die Sachverständigen sogenannte „Faser–Gutachten“. Die Haut und Kleidung der Kinder war auf Fasern von der Kleidung der Eltern untersucht worden. Alle Proben bis auf zwei erwiesen sich als wenig aufschlußreich. Sie sind möglicherweise Rückstände aus der Waschmaschine. Die Rückstände bei den bisher nicht erklärbaren Faserfunden - an einer Haarsträhne von Karola und unter den Fingernägeln von Melanie - stammen von einer Bluse, die Monika Weimar nach eigener Aussage am Abend vor dem Mord angezogen hatte. Laut Anklage soll sie diese Bluse auch am nächsten Vormittag während der Tat getragen haben. Monika Weimar bestreitet das. Zeugenaussagen hierzu widersprechen sich.

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