Bayern: HIV–Zwangstests bei Fixern

■ Die Personenangaben der Betroffenen sind zum Teil uralt und stammen von Polizei und Gesundheitsämtern / „Formlose Einladung“ an Drogenabhängige zum Test, aber bei Nichtbeachtung drohen Zwangsmaßnahmen

Aus Nürnberg Wolfgang Gast

Seit einigen Wochen werden in Mittelfranken Drogenabhängige, die den Ämtern bekannt sind, zum HIV–Zwangstest vorgeladen. Die Daten der (teilweise ehemaligen) Drogenabhängigen wurden dabei von der Kriminalinspektion Ansbach und vom staatlichen Gesundheitsamt in Erlangen an die zustän digen Gesundheitsämter weitergegeben. Die Aufforderung, zu einem festgelegten Zeitpunkt zum HIV–Zwangstest in der Dienststelle zu erscheinen, erfolgte erstmals in Lichtenfels und Neustadt (Aisch). Im Nürnberger Land wurden die Betroffenen vom Gesundheitsamt der Stadt Lauf bisher nur zu einem Informationsgespräch gebeten. Das Staatliche Gesundsheitsamt in Lichtenfels verweigerte zu den „Ermittlungen gem. Bundesseuchengesetz §31 und §32“ jegliche Auskunft. Nach Angaben des stellvertretenden Leiters des Neustädter Amtes, Dr. Kurt Lorber, sind in seinem Wirkungsbereich an die 30 Personen angeschrieben worden, die der Aufforderung zur Blutentnahme teilweise nachgekommen sein sollen. Bei einigen habe der Ansteckungsverdacht auch ohne Test ausgeräumt werden können. Der taz gegenüber betonte er, daß es sich bei den Schreiben um „formlose Einladungen“ handele, die bei Nichtbeachtung allerdings Zwangsmaßnahmen nach sich zögen. Bisher seien ihm zwei Fälle bekannt, in denen Betroffene den Test verweigern wollen und sich an Rechtsanwälte gewandt haben. In dem Schreiben wird auf eine gesetzliche Untersuchungspflicht nach dem bayerischen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von AIDS verwiesen wie auch auf die darin vorgesehene Möglichkeit einer polizeilichen Vorführung. Die Ladung endet mit der Empfehlung: „Bitte ersparen Sie sich und uns diese Unannehmlichkeiten.“ Nach den Angaben des Nürnberger Komitees „AIDS und Menschenrechte“ wurden unter anderem Fixer vorgeladen, deren Drogenabhängigkeit bis zu sieben Jahre zurückliegt und die seitdem „clean“ geblieben sind. Dem „Vollzug des Bundesseuchengesetzes“ soll eine schriftliche Anordnung des bayerischen Innenministeriums zugrunde liegen, bei Drogenabhängigen härter durchzugreifen. Zu befürchten sei jetzt, daß der praktizierte Informationsaustausch zwischen Polizei und Gesundheitsämtern umgekehrt werde und HIV–Positive zwecks Überwachung an die Polizei weitergemeldet würden.