: ALKEM teilweise illegal betrieben
■ Die Menge des im Unternehmen beförderten Plutoniums wurde ohne Genehmigung erhöht / Staatsanwalt: Verhalten eines Ministerialbeamten der Genehmigungsbehörde ist „Strafvereitelung im Amt“
Aus Hanau Michael Blum
Die ALKEM hat eineinhalb Jahre lang die von ihr beförderten Plutonium–Mengen (Spaltstoff–Transporteinheiten) illegal erhöht, bis ihr eine behördliche Genehmigung vorlag. Dies zeigten die Aussagen der ALKEM–Ingenieurin Eva Schiller und des Referenten für die Genehmigung kerntechni scher Anlagen im hessischen Wirtschaftsministerium, Dr. Helge Schier, in dem Gerichtsverfahren um die Hanauer Nuklearbetriebe vor dem Landgericht in Hanau. Nach deren Aussagen hat die ALKEM bereits im April 1981 die innerbetrieblichen Spaltstoff– Transporteinheiten von 2,6 auf 3,5 Kilogramm erhöht. Die vor läufige Genehmigung aus dem Ministerium wurde jedoch erst im September 1982 erteilt. Erst 1986, als ein Ministerialbeamter über die verspätete Genehmigung stolperte, handelte das Ministerium: Der für die Erhöhung zuständige ALKEM–Mitarbeiter Hagenberg wurde gerügt. Außerdem wurde eine Untersuchungskommission eingesetzt. Ihr Zweck: „Verbesserung des organisatorischen Bereichs bei ALKEM.“ Geändert hat sich jedoch bis heute nichts. Staatsanwalt Kübner erklärte gegenüber der taz, daß zumindest das Verhalten des 1981 für Aufsichtsbehörde und Genehmigungsreferat zuständigen Ministerialrats Hermann Frank „den Tatbestand der Strafvereitlung im Amt eindeutig erfüllt.“ Darüberhinaus werden zunehmend Widersprüche in den Aussagen der Angeklagten deutlich: Der CDU–MdB und ALKEM–Manager Warrikoff sagte, daß die von ihm geleitete Rechtsabteilung nur auf ausdrücklichen Wunsch des hauseigenen Genehmigungsreferates tätig werde. ALKEM–Ingenieurin Eva Schiller, die in der Genehmigungsabteilung beschäftigt ist, erklärte hingegen, daß ihre Abteilung rein formal und technisch prüfe, nicht aber juristisch. Der ALKEM–Manager Stoll sagte, er sei für zwei der sechs zu verhandelnden vorläufigen Genehmigungen „unmittelbar zuständig“ gewesen, will aber von vorläufigen Genehmigungen erst bei Rundgängen im Fertigungsgebäude erfahren haben. Dagegen erklärte der nicht angeklagte ALKEM–Manager Rübenack, daß man sich nach dem Stand der vorläufigen Genehmigungen selbstverständlich laufend erkundige.
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