: Gegendarstellung -betr.: "Senator hält Journalisten aus", taz vom 7.10.1987, S.2
In der Ausgabe vom 7. Oktober 1987 von die tageszeitung werden auf Seite 2 unter der Überschrift „Senator hält Journalisten aus“ über mich unrichtige Behauptungen aufgestellt. 1. Es wird behauptet, die Werbeagentur GKM habe sich neben dem Auftrag für die „Qualifizierungsoffensive“ unter dubiosen Umständen den 3,26 Millionen DM schweren „Berlin tut gut“– Etat unter den Nagel gerissen. Dabei habe sie meine Unterstützung als Referatsleiter der Wirtschaftsverwaltung erhalten. Diese Behauptung vermittelt den unrichtigen Eindruck, ich hätte in meiner Eigenschaft als Beamter die Werbeagentur GKM bei der Vergabe staatlicher Aufträge unter Verletzung meiner Dienstpflichten bevorzugt. Dieser Eindruck ist unrichtig. Richtig ist, daß die Vergabe von einem unabhängigen Gremium vorbereitet worden ist, dem ich neben neun anderen Personen angehört habe. Das Votum für die GKM ist in diesem Gremium mit überwältigender Mehrheit zustandegekommen. Das Verfahren war inhaltlich und formell einwandfrei. 2. Es wird behauptet, man sage mir einen aufwendigen Lebensstil (Haus auf Sylt) nach. Hierdurch wird der unrichtige Eindruck erweckt, ich würde neben meinen Einkünften als Beamter über weitere Geldmittel verfügen, die ich auf unredliche Weise erwerbe. Richtig ist, daß ich neben meinem Beamtengehalt keine weiteren Einkünfte mehr habe und insbesondere auch kein Haus auf Sylt besitze. 3. Es wird behauptet, ich gelte als künftiger Geschäftsführer des ab 1988 privatisierten Verkehrsamtes. Da sei es gut, wenn ich schon heute der Werbeagentur Verträge zuschustere, mit der ich zukünftig zusammenarbeiten werde. Hierdurch wird der unrichtige Eindruck erweckt, ich würde meiner Eigenschaft als Beamter im Hinblick auf eine zukünftige Stellung als Geschäftsführer des Berliner Verkehrsamtes potentielle Vertragspartner unrechtmäßig bevorzugen. Richtig ist, daß ich bei der Vergabe staatlicher Aufträge niemandem, insbesondere keine Werbeagenturen, bevorzuge und eine etwa bestehende Aussicht auf eine spätere Position mein Handeln bei der Vergabe von Aufträgen nicht beeinflußt. Detlev Fricke Unabhängig vom Wahrheitsgehalt sind wir nach dem Berliner Pressegesetz verpflichtet, die Gegendarstellung abzudrucken. (d. Redaktion) FORTSETZUNGEN VON SEITE 1
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