: Tauziehen um Uranfabrik NUKEM
■ Noch keine Entscheidung über juristischen Umgang mit NUKEM / Hessicher und Bonner Umweltminister noch uneins
Wiesbaden (dpa) - Die hessische Landesregierung und die Bundesregierung haben noch nicht entschieden, wann und in welcher Form sie die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Hanauer Uranfabrik NUKEM vor ein Verwaltungsgericht bringen werden. Hintergrund der juristischen Überlegungen in Wiesbaden und Bonn sind die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hanau gegen die Firma NUKEM, Beamte der Landesregierung und verantwortliche Politiker wegen des Verdachts auf illegalen Betrieb einer kerntechnischen Anlage sowie der Beihilfe zu diesem Delikt. Der hessische Umweltminister Weimar hatte mehrmals gesagt, die Vorwürfe müßten verwaltungsrechtlich überprüft werden, da sie vor allem das Handeln der Aufsichts– und Genehmigungsbehörden beträfen. Die Nachforschungen der Justiz könnten ausgesetzt werden, wenn ein Verfahren vor Verwaltungsgerichten zustande käme. Auf die Frage, ob es zutrifft, daß sich Bundesumweltminister Töpfer (CDU) der hessischen Absicht widersetzt, NUKEM stillzulegen, um die Firma indirekt zu einer Klage gegen eine solche Verfügung zu veranlassen, erwiderte Weimar, es gebe „keine apodiktische Äußerung, die irgendeine Lösung ausschließt“. Nach Ansicht der Oppositionsparteien SPD und Grüne sind die Pläne des Ministers rechtlich zweifelhaft und politisch nicht vertretbar. Der hessische SPD–Vorsitzende und Fraktionschef seiner Partei im Landtag, Krollmann, erklärte am Montag in Wiesbaden, Weimar habe den Verdacht der Sozialdemokraten bestätigt, daß er über einen „juristischen Trick“ dem Unternehmen die Möglichkeit einer Klage vor den Verwaltungsgerichten eröffnen wolle. Dies sei mit rechtsstaatlichen Grundsätzen völlig unvereinbar, da aus „rein politischem Kalkül Einfluß auf Staatsanwaltschaften genommen werden soll“.
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