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DFU–Mitglied darf nicht Lehrer sein

■ Bezirksregierung Rheinhessen–Pfalz hatte christlich motivierten Kunsterzieher als „Verfassungsfeind“ gefeuert / Zum ersten Mal wurde ein Mitglied der Deutschen Friedensunion aus dem Schuldienst entlassen

Aus Koblenz Felix Kurz

Der 36jährige Kunsterzieher Ulrich Foltz aus Kaiserslautern muß nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland–Pfalz nicht wieder in den Schuldienst aufgenommen werden. Foltz war vor rund zweieinhalb Jahren mit der Begründung, er sei Mitglied der Deutschen Friedensunion (DFU), gefeuert worden. Sein christlich motiviertes Friedensengagement in der DFU war den Kultusbehörden aufgefallen, und daraufhin hatte die Bezirksregierung Rheinhessen–Pfalz ihn als „Verfassungsfeind“ entlassen. Dabei wurde weder seine Dienstausübung beanstandet, noch wurde ihm etwa eine Indoktrination der Schüler vorgehalten. In seiner Urteilsbegründung stützt sich das OVG ausschließlich auf das Engagement des Ex–Lehrers in der DFU und seine nicht erfolgte Distanzierung von dieser Organisation. Nach einer Analyse verschiedener programmatischer Erklärungen der DFU, so die Richter, sei man zu dem Ergebnis gekommen, daß die DFU „sowohl programmatisch als auch praktisch– politisch in großer Nähe zur DKP angesiedelt“ sei. So spreche das DFU–Programm von der „Aushöhlung der Volkssouveränität“ und betrachte die DKP als zur demokratischen Bewegung gehö rend „wie das Amen in der Kirche“. Der Geschaßte habe sich nicht von den Zielen der DKP und auch nicht von den Zielen der DFU distanziert, sondern sich sogar ausdrücklich mit dem Programm der DFU identifiziert. Deshalb hätten die Schulbehörden zu Recht Bedenken an der Verfassungstreue von Ulrich Foltz. Mit diesem Urteil ist zum ersten Mal ein DFU–Mitglied aus dem Schuldienst wegen seines friedenspolitischen Engagements gefeuert worden. Der rheinland– pfälzische GEW–Vorsitzende Frieder Bechberger nannte das Urteil gegenüber der taz einen „Skandal“ und eine „üble Geschichte“. Offenbar sei an Rheinland–Pfalz die internationale Diskussion über die illegale Berufsverbotspraxis vorbeigegangen, so Bechberger. Der Grünen–Landtagsabgeordnete Gernot Rotter kündigte nach dem Urteil an, daß die Grünen im Landtag einen Antrag zur Aufhebung des Radikalenerlasses und zur Abschaffung der Regelanfrage einbringen werden. Dabei werde man sich auf einen von den Oppositionsparteien - Grüne, FDP und SPD - in Baden–Württemberg gestellten Antrag beziehen.

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