: Ausländerinnen weiter abhängig
Bonn (dpa/taz) - Nach einer zweitägigen Expertenanhörung zur Situation ausländischer Frauen und Mädchen in Bonn plädierten auch Bundesfamilienministerin Rita Süssmuth (CDU) und die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Lieselotte Funcke (FDP), für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für ausländische Frauen. Allerdings sollen die Immigrantinnen nach Vorstellung von Frau Funcke erst nach drei– oder fünfjährigem Aufenthalt in der BRD ein vom Ehemann unabhängiges Aufenthaltsrecht bekommen, das heißt, bis dahin sollen Ehefrauen weiterhin der Willkür ihrer Ehemänner und einer Bedrohung von Abschiebung im Falle einer Trennung ausgeliefert sein. Als eines der auf der Anhörung dargelegten Probleme bezeichnete die Ausländerbeauftragte den Mangel an sprachkundigen deutschen Ärzten, die auch Kenntnisse über die Lebenszusammenhänge der Ausländerinnen in der BRD haben. Die Folge: Unklare Diagnosen vor allem bei psychosomatischen Krankheiten. Deshalb sollten mehr ausländische Ärzte eine Berufserlaubnis in der BRD erhalten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen