: 120 Millionen Mark für Fraktionen
Bonn (ap) - Die Fraktionen der Parlamente in Bund und Ländern dürfen sich nach Ansicht von Armin Feit, Präsident des Bundes der Steuerzahler zur Finanzierung ihrer Aufgaben nicht weiter aus den Haushalten bedienen, ohne darüber öffentlich Rechenschaft abzugeben. Daß die Finanzen der Parlamentsfraktionen bisher „ganz im verborgenen“ blühten, sei verfassungswidrig, erklärten Feit und der Autor des Gutachtens, der Verfassungsrechtler Hans–Herbert von Arnim, vor Journalisten. Die Steuerzahler hätten um so mehr Anspruch auf öffentliche Rechenschaft, als die Abgeordneten bei den Fraktionszuschüssen in eigener Sache entschieden. Nach Angaben des Verfassungsrechtlers haben sich die Fraktionen des Bundestages 1986 rund 60 Millionen Mark und die der Länder noch einmal fast den gleichen Betrag genehmigt. Zwischen 1967 und 1986 seien die Zahlungen an die Fraktionen von 4,3 auf 60,4 Millionen um mehr als das 13fache gestiegen.
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