Beschlagnahmtes „Info“ ist wieder frei

■ Oberlandesgericht hob Beschlagnahmebeschluß für RAF–Dokumentation wieder auf / Kripo entfernte in Schleswig–Holstein amtliche Siegel von Büchern im Verlag / Malik–Verlag beginnt mit Auslieferung

Berlin (taz) - Seit gestern darf das Buch „Das Info. Briefe von Gefangenen aus der RAF 1973–1977“ wieder verkauft werden. Das schleswig–holsteinische Oberlandesgericht hob am Dienstag den Beschluß eines Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof auf, auf dessen Grundlage das von Pieter Bakker Schut herausgegebene Buch Ende September beim Malik–Verlag in Kiel und in verschiedenen Buchläden beschlagnahmt worden war. Der Bundesgerichtshof hatte das Verfahren an das Oberlandesgericht abgetreten, welches nun zu der Überzeugung gekommen ist, daß „dem Druckerzeugnis keine werbende oder unterstützende Aussage für eine terroristische Vereinigung zu entnehmen sei“. Es sei davon auszugehen, daß der Herausgeber in seinem Werk vor allem habe dokumentie ren wolen, daher sei ihm keine den Verdacht einer Unterstützung begründende Gesinnung nachzuweisen. So erschienen denn gestern morgen Beamte der Kieler Kriminalpolizei beim Malik–Verlag und entfernten die amtlichen Siegel um die nicht ausgelieferten Bücher, Druckplatten und Satzfahnen. Der Verlag ist eifrig mit dem Versand der freigegebenen Bücher beschäftigt, 1.200 Vorbestellungen lagen nach Aussage von Joachim Bauberg vom Malik– Verlag inzwischen vor. Auch die Buchhandlungen, in denen „Info“–Bücher beschlagnahmt wurden, müßten diese in den nächsten Tagen zurückbekommen. Bei der Schleswiger Staatsanwaltschaft war gestern nicht in Erfahrung zu bringen, ob sie Beschwerde gegen die Entscheidung des OLG einlegen wird. Antje Vollmer (Grüne) begrüßte in einer Presseerklärung die Gerichtsentscheidung. IH