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Freispruch im „Antifa–Prozeß“

■ „Kein Beweis für terroristische Vereinigung / Ermittler scheiterten mit „Kronzeugen“

Aus Düsseldorf Walter Jakobs

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Mittwoch im sogenannten „Antifa–Prozeß“ alle neun Angeklagten freigesprochen. Die zwei Frauen und sieben Männer aus Wuppertal waren von der Generalstaatsanwaltschaft wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ angeklagt worden. Für den Senatsvorsitzenden Arend besteht zwar der Verdacht, daß die Angeklagten einige der ihnen vorgeworfenen Straftaten „auch begangen haben“. Aber eine „feste Gruppenbindung“ und eine „organisierte Willensbildung“ konnte „nicht nachgewiesen werden“. Für ihn haben sie immerhin ihr „aggressives Verhalten gegenüber dem Staat in der Verhandlung deutlich“ gemacht. Wie schon der Staatsanwalt lehnte auch Richter Arend die Zahlung einer Entschädigung ab. Schließlich handele es sich bei ihnen zweifellos um „Aktivisten der Anarcho–Szene in Wuppertal“, so das Gericht. Rosenbaum hatte dazu erklärt, die Angeklagten hätten sich das durch ihr Wirken „in der linksradikalen Szene, insbesondere durch den Besitz einer Vielzahl von entsprechender Schriften“ selbst zuzuschreiben. Dadurch, so Rosenbaum wörtlich, seien sie „zwangsläufig in Vedacht geraten“. Der 5. Senat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts hatte die Anklage schon im Juni 1984 wegen der dünnen Ermittlungsergebnisse zurückgewiesen. Fortsetzung auf Seite 5 Kommentar auf Seite 4

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