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Deutsche Firma in Südafrika bleibt hart

■ Ultimatum der südafrikanischen Tochterfirma von Kolbenschmidt an die Metallgewerkschaft NUMSA ist abgelaufen /

Von Martin Kempe

Berlin (taz) - Der Betriebskonflikt bei der deutschen Firma Karl Schmidt in Alrede bei Johannesburg (Südafrika) steht vor der Entscheidung. Gestern ist ein Ultimatum der Firmenleitung an die südafrikanische Metallgewerkschaft NUMSA abgelaufen, das faktisch die Unterwerfung der Gewerkschaft in dem seit Monaten andauernden, mit beispielloser Skrupellosigkeit gegen die schwarze Belegschaft geführten Konflikt fordert. In dem mehrmals verlängerten Ultimatum fordert das Management der Karl Schmidt SA, eine Tochterfirma des deutschen Autozulieferers Kolbenschmidt (Neckarsulm), die Zustimmung der Gewerkschaft zu der Entscheidung, einen Teil der im Juli komplett gefeuerten Belegschaft nicht wiedereinzustellen. 32 schwarze Arbeiter, denen die Beteiligung an angeblichen Gewalttätigkeiten vorgeworfen wird, will die Firma um keinen Preis wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren lassen (taz v. 16.10.87). Die übrigen 215 gefeuerten Arbeiter sollen nur zu erheblich schlechteren Bedingungen neu eingestellt werden. Eine Bezahlung der vergangenen Monate, in denen die Arbeiter ausgesperrt waren, wird gleichfalls ausgeschlossen. „Massenversammlungen“, also Zusammenkünfte der Belegschaft, sollen in Zukunft nicht mehr ohne Beisein und Erlaubnis der Geschäftsführung stattfinden dürfen. Wenn die Gewerkschaft nicht auf diese Bedingungen eingeht, will die Firma keinen einzigen gefeuerten Arbeiter wiedereinstellen. Wie die Gewerkschaft auf das Ultimatum reagiert hat, war bei Redaktionsschluß nicht bekannt. Es ist durchaus möglich, daß sie keine andere Möglichkeit als die Unterwerfung sieht, weil die Firma inzwischen Streikbrecher eingestellt hat und die südafrikanische Gesetzgebung den Streikenden keinerlei Möglichkeiten gibt, ihre Interessen auf dem Rechtswege zu vertreten. Auch die Intervention des IG Metall–Vorsitzenden Steinkühler bei der Kolbenschmidt AG in Neckarsulm hat die südafrikanische Firmenleitung bisher nicht veranlassen können, zumindest die in dem Verhaltenskodex der EG festgehaltenen Mindestanforderungen an das Verhalten europäischer Firmen in diktatorisch regierten Ländern einzuhalten.

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