WAA–Schwarzbau geht zügig voran

■ Bundesverfassungsgericht lehnt Baustoppverfügung für das WAA–Brennelemente–Eingangslager aus formalen Gründen ab / WAA–Gegner sehen ihre Rechtsauffassung bestätigt / Baufortschritte in Wackersdorf

Von Bernd Siegler

Nürnberg (taz) - Einen sofortigen Baustopp für das Brennelemente–Eingangslager auf dem Gelände der Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf wird es vorerst nicht geben. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe lehnte den Antrag von drei Bewohnern im Baugebiet der WAA auf Erlaß einer entsprechenden einstweiligen Anordnung aus formalen Gründen ab. Damit kann am Eingangslager ohne atomrechtliche Genehmigung weitergebaut werden. Diese erste atomrechtliche Teilerrichtungsgenehmigung für den Bau der WAA hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am 2.April dieses Jahres in einer überraschenden Entscheidung aufgehoben, jedoch das Atomrecht durch das Baurecht ersetzt. Für die Errichtung von Bauzaun, Eingangswache und Brennelemente–Eingangslager würden normale Baugenehmigungen ausreichen, urteilte der 22.Senat. Nach dieser Entscheidung stellten acht WAA–Anwohner beim gleichen Senat einen Eilantrag gegen die Baugenehmigung für das Eingangslager. Mit der Begründung, die Kläger könnten ihre Bedenken gegen den späteren Betrieb in einem künftigen Verfahren nach dem Atomgesetz geltend machen, lehnte der Senat am 13.Mai einen Baustopp ab. Damit, so Wolfgang Baumann, Rechtsanwalt der WAA–Gegner, habe der Senat die „Salamitaktik“ der WAA–Betreiber abgesegnet. Danach würde die WAA nach dem Baurecht Stück für Stück errichtet. Die so geschaffenen Fakten präjudizierten ein späteres atom rechtliches Verfahren. Baumann sprach von einem „Schwarzbau WAA“ und legte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Die Richter in den roten Roben hielten nun den Antrag für unzulässig. Erste Adresse aus formalen Gründen für die Kläger sei hierfür das bayerische Umweltministerium als zuständige Aufsichts– und Genehmigungsbehörde. Die Umweltbehörde habe außerdem, so die Verfassungsrichter, „ihre bisherig mit der herrschenden Meinung zu Paragraph 7 Atomgesetz im Einklang stehende Rechtsauffassung von der Erforderlichkeit einer atomrechtlichen Errichtungsgenehmigung nicht erkennbar aufgegeben“. Darin sieht Baumann seine Auffassung bestätigt, wonach für die Errichtung des Brennelemente–Eingangslager eine atomrechtliche Genehmigung notwendig sei. Baumann versteht das Urteil als „Wink mit dem Zaunpfahl“ an die Adresse der bayerischen Staatsregierung, „nun endlich einen Baustopp für das Eingangslager zu verhängen“. Er will nun einen entsprechenden Antrag beim Umweltministerium einbringen und sich dabei auf das Karlsruher Urteil beziehen. Unterdessen macht der Bau der WAA im Taxöldener Forst entscheidende Fortschritte. Bis Jahresende werden 1,5 Milliarden Mark in das umstrittene Projekt geflossen sein. Für die AnlagenwacheI kann bald Richtfest gefeiert werden, der Rohbau des Brennelemente–Eingangslagers soll bereits Anfang Dezember fertiggestellt sein. Die Größe des Lagers entspricht der des Brennelemente–Eingangslagers in Gorleben.