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Gemäßigte Forderungen - wachsweiche Antworten

Die Minimalforderungen der auf der Londoner Nordseeschutzkonferenz als Beobachter zugelassenen Umweltschutzorganisationen Greenpeace und Seas at Risk: Reduzierung des Einlassens (im Fachjargon „Eintrag“ genannt) beständig giftiger Substanzen bis 1995 um 50 2000 um mindestens 90 Zwar steht auch bei der Ministerkonferenz eine Halbierung des toxischen Eintrags im Vergleich zum Jahr 1985 auf dem Programm. Aber kaum eine der großen Industrienationen vermag zu sagen, wie das so schnell in die Praxis umgesetzt werden kann. Die Reduzierung des Einlassens von Nährstoffen um ebenfalls 50% bis 1995 und anschließend weitere Einschränkungen, wenn nötig. Der Schlußbericht schlägt u.a. eine „wesentliche Verringerung des Eintrags von Stickstoff und Phosphaten in die betroffenen Gebiete“ vor. Reduktion der Schwefeldioxid– Emissionen um 80, jeweils bis zum Jahre 1995; sowie der schnellstmögliche Abbau von Emissionen giftiger Substanzen wie Blei und Polychlorierte Biphenyle. Das hat schon eine Konferenz der EG–Umweltminister 1986 beschlossen. Die Verklappung von Klärschlämmen und die Verbrennung von Giftmüll auf hoher See sollen bis 1989 beendet werden. Gegen beide Forderungen wird sich vor allem Großbritannien zur Wehr setzen. Die Briten kippten allein 1986 7,5 Mio. Tonnen Klärschlämme in die Nordsee. Dagegen stammt rund die Hälfte aller verbrannten Giftstoffe aus pharmazeutischen Produkten „made in Germany“. Die Bundesdeutschen haben gelobt, die Verbrennung bis 1995 einzustellen. Wegen der zunehmenden Verschmutzung durch den Schiffsverkehr wird gefordert, die Nordsee zum „Sondergebiet“ zu erklären. Umweltminister Töpfer befürwortet das im Gegensatz zu den Briten. Stopp der radioaktiven Einleitungen in die Nordsee bis 1989. Widerstand kommt von den beiden Spitzenreitern Großbritannien und Frankreich. Vor allem irische Umweltgruppen, denen das radioaktivste Meer an die Gestade schwappt, machen gegen die umstrittene Atomanlage Sellafield mobil, während gegenüber von Le Hague niemand wohnt. Der Konferenzbericht schlägt hier die „Anwendung von Normen“ auf bestehende und neue Installationen vor. Nationale Aktionspläne, bis Ende 1988 fertigzustellen und von einem gemeinsamen Sekretariat zu koordinieren. Danach sollen alle Maßnahmen durchgeführt und überprüft werden. Diese Pläne sollen der 3. Minister–Konferenz 1989 zur gegenseitigen Begutachtung vorgelegt werden. Die von den Ministern diskutierte „Nordsee–Einsatzgruppe“ bekommt statt dessen folgenden Auftrag: konsistente Daten erfassen und interpretieren, Probleme wie Fischkrankheiten untersuchen und zukünftige Qualitätsberichte der Nordsee erarbeiten - so wie den jetzt vorgelegten, dessen Schlußfolgerung lautet: „Im allgemeinen sind nachteilige Auswirkungen z. Zt. nur in bestimmten Seegebieten, im Küstenbereich oder in der Nähe identifizierbarer Verschmutzungsquellen feststellbar.“ Na, dann kann das ja alles nicht so schlimm sein mit der Nordsee.

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