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Schweiz lehnt Beitritt zur Europäischen Sozialcharta ab

Bern (taz) - Dem Klischee vom schweizerischen Igelkomplex ist der eidgenössische Nationalrat am Mittwoch in Bern voll gerecht geworden: Mit 104 zu 82 lehnte er nach jahrelangem Hin und Her endgültig den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Sozialcharta ab. Die bereits 1961 in Straßburg ausgehandelte Sozialcharta des 21 Staaten umfassenden Europarates wird als Ergänzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verstanden. Sie garantiert 19 Rechte (gerechte Arbeitsbedingungen, Fürsorgerecht, Minimum 2 Wochen Ferien, Streikrecht usw.) und strebt diesbezüglich eine Angleichung der Verhältnisse in den Vertragsstaaten an. Während die Befürworter im Schweizer Parlament in der Vorlage ein Bekenntnis zu Europa sahen, spiegelte sich in den Voten der Charta–Gegner die landestypische Angst vor fremden Vögten wieder. Dies, obwohl die Charta kein direkt durchsetzbares internationales Recht, bzw. keine Kontrollinstanzen schafft. Man könne keine europäische Aufsicht über das Land dulden, hieß es. Vor allem das in der Charta enthaltene allgemeine Streikrecht rief den regen Widerspruch der „sich bedroht fühlenden Krämerseelen“ (eine Parlamentarierin über ihre Kollegen) hervor. Thomas Scheuer FORTSETZUNG VON SEITE 1

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