: Die endgültige Wiedergutmachung
■ Die Bonner Koalition stockte im Bundestag lediglich den Fonds für die Wiedergutmachung auf / Unklare Vergabe–Richtlinien / Betroffene bleiben von Mitbestimmung ausgeschlossen / Keine „Umkehr der Beweislast“ / Kein Geld für Opfer außerhalb der BRD
Aus Bonn Ursel Sieber
Die Union und die FPD haben alle Vorschläge der Grünen für eine „andere“ Wiedergutmachung abgewiesen und im Bundestag ihre Vorstellung von einer „endgültigen Abschlußregelung“ durchgesetzt. Die Koalition beschloß am späten Donnerstag nur eine Aufstockung des bestehenden Wiedergutmachungs–Dispositionsfonds um 50 Millionen Mark im kommenden Jahrund insgesamt um 300 Millionen. Unklar ist allerdings, wie die neuen Vergabe–Richtlinien für den Härtefonds aussehen werden. Union und FDP haben die Bundesregierung beauftragt, neue Richtlinien zu erlassen und den Innenausschuß zu informieren. Abgelehnt haben die Koalitionsparteien auch eine Mitbestimmung der Opfer an der Vergabe der Gelder. Alle Opfer außerhalb der Bundesrepublik, insbesondere die ehe maligen ZwangsarbeiterInnen, bleiben ausgespart. Gescheitert ist somit das Stiftungsgesetz, das nach Meinung von SPD und Grünen die weitaus bessere Lösung war. Eine „Umkehr der Beweislast“ wurde ebenfalls nicht durchgesetzt. Zwangssterilisierte beispielsweise müssen weiterhin nachweisen, daß sie durch die Sterilisation „einen nachhaltigen Gesundheitsschaden erlitten haben“. Die Koalition blieb dabei, die bisherige Entschädigung habe „nur in Einzelfällen zu Härten“ geführt. Bericht unnd Interview auf Seite 5 Kommentar auf Seite 4
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