: Zwangsräumung trotz Erkrankung
Köln/Bonn (dpa) -Eine drohende Verschlechterung des psychischen Zustandes schützt einen Schuldner nicht vor Vollstreckungsmaßnahmen seines Gläubigers. Das geht aus einem Beschluß des OLG Köln hervor (Akz. 2 W 150/87). Ein Mann hatte vor Gericht erreichen wollen, daß seine Gläubigerbank ihn auf unabsehbare Zeit in dem von ihr mitfinanzierten Haus kostenlos wohnen lassen müsse, um eine Verschlechterung seines psychischen Zustandes zu verhindern. Er berief sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der die Zwangsräumung einer Mietwohnung abgelehnt worden war, weil der säumige Mieter mit Selbstmord gedroht hatte.
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