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Demonstrationsrecht gekappt

■ Kabinett billigt Vorschläge für schärfere Gesetze / Grünes Licht für Vermummungsverbot

Bonn (dpa) - Vor dem Hintergrund anhaltender Streitigkeiten in der Bonner Koalition hat das Bundeskabinett gestern abend die geplanten Gesetzesverschärfungen im Bereich der Inneren Sicherheit grundsätzlich gebilligt. Be schlossen wurde ein Referentenentwurf, womit das Gesetzgebungsverfahren für das Maßnahmepaket eingeleitet ist. Das Justiz– und Innenministerium wurden beauftragt, die vorgesehenen Strafverschärfungen in einem Regierungsentwurf zusammenzufassen. Vor einer Beratung im Parlament müssen noch die Stellungnahmen von Verbänden und Länderjustizverwaltungen abgewartet werden. Zu den geplanten Änderungen gehört die generelle Einstufung der Vermummung als Straftat, die vom FDP–Parteitag in Mannheim am letzten Samstag mit knapper Mehrheit gebilligt worden war. Mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr soll auch das Mitführen von „Schutzwaffen“ (Helme oder Schilde) geahndet werden. Das Verbot von „Vermummung und Schutzbewaffnung“ wird auf „Zusammenrottungen“ nach oder am Rande von Veranstaltungen ausgedehnt. Auch wer zur Teilnahme an einer verbotenen oder aufgelösten Versammlung aufruft, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. Bereits einschlägig wegen Landfriedensbruchs aufgefallene Täter sollen künftig bei Wiederholungsgefahr in Vorbeugehaft genommen werden können. Zu dem Katalog gehört auch die „Kronzeugenregelung für Terroristen“. Ferner soll die „Befürwortung von Gewalt“ wieder strafbar und das Strafmaß für Geiselnahme, Waffendiebstahl und die Störung öffentlicher Betriebe erhöht werden. In Einzelfragen gibt es zwischen Justizmisterium und Innenministerium noch Meinungsverschiedenheiten. Bei der Kronzeugenregelung beispielsweise will das Innenministerium eine Strafmilderung von der Zustimmung des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof abhängig machen, das Justizministerium aber von der Entscheidung des für die Verhandlung zuständigen Gerichts. (Die Kabinettssitzung dauerte bei Redaktionsschluß noch an.)

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