■ Mit Geschäftspartner Vietnam auf Du und Du: Hanois Lockgesetz
Ausländische Partner von Gemeinschaftsunternehmen können fremde Währungen einbringen, einheimische bieten die vietnamesische Währung sowie Land an. Das Gesetz sieht „keine Obergrenze für die maximale Kapitalbeteiligung eines ausländischen Partners“ vor, die Mindestgrenze für Investitionen liegt jedoch bei 30 Prozent. Die zweite Kategorie, „Geschäftszusammenarbeit auf Vertragsebene“, kann in Form von „Arbeitsteilung bei der Produktion, Kooperation bei der Güterverarbeitung oder in anderweitigen Kooperationsformen“ vonstatten gehen. In der dritten Kategorie schließlich können Ausländer Firmen in 100prozentigem Eigenbesitz gründen und „voll über das Management bestimmen“. Das Gesetz sieht eine Garantieklausel vor, wonach „investiertes Kapital weder enteignet oder beschlagnahmt werden“ und „Gemeinschafts– oder Privatunternehmen während ihres Bestehens nicht verstaatlicht werden dürfen.“ Ausländischen Partnern soll gestattet werden, ihre Gewinne oder ihr Startkapital zu retransferieren, wenn das Geschäft verkauft oder eingestellt wird. Fremdbeschäftigte dürfen - unter Kontrollen der Devisenbehörden - Teile ihres Einkommens ausführen. Für aus dem Land transferierte Gelder werde aber eine Steuer von fünf bis zehn Prozent erhoben, sieht das Gesetz vor. Gemeinschaftsunternehmen in Bereichen, wo zu Investitionen ermutigt wird, sollen 20 Prozent ihrer Gewinne als Steuern abführen, solche in anderen Sektoren 25 Prozent. Je nach Kapitalumfang, möglichem Exportvolumen, Anwendungsbereich sowie anderen Bedingungen können Joint Ventures in den ersten zwei Jahren eine 100prozentige, im dritten und vierten Jahr eine 50prozentige Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.
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