piwik no script img

Gezählt wird alles Beschwerde zwecklos

■ Verfassungsgericht hat keine Probleme mit Re–Identifizierung

Berlin (taz) - Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine Beschwerde gegen die Volkszählung nicht zur Entscheidung angenommen. Im Wege der Vorprüfung beschieden die Richter der ersten Kammer des Bundesverfassungsgerichts der Beschwerde eines niedersächsischen Rechtsanwalts mangelnde Aussicht auf Erfolg. Der Anwalt hatte vor allem geltend gemacht, daß er als selbständig Berufstätiger ohne Probleme anhand der Erhebungsmerkmale zu re–identifizieren sei, wenn er vorschriftsmäßig auch die Frage nach der Adresse seines Arbeitgebers beantworten würde. Die Verfassungsrichter räumen in ihrer Entscheidung jetzt zwar ein, daß es bestimmte Personengruppen wie den beschwerdeführenden Rechtsanwalt gibt, die aufgrund ihres Berufes oder ihres örtlichen Bekanntheitsgrades unzweifelhaft zu re–identifzieren seien. Dieser Personenkreis sei jedoch „ohne Gefährdung des Erhebungszweckes“ nicht klar abzugrenzen. Das Risiko einer Re– Identifizierung und eine gewisse Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, so die Richter sinngemäß, hätten die Betroffenen mit Rücksicht auf das Allgemeininteresse hinzunehmen. Das Verfassungsgericht sah es auch als nicht notwendig an, daß das Volkszählungsgesetz für die besonders leicht zu re–identifizierenden Freiberuflichen und selbständigen Unternehmer eine besondere Schutzvorschrift hätte enthalten müssen. Auch in einem anderen Streitpunkt erteilte das Verfassungsgericht den Volkszählungsgegnern eine Absage. Im Gegensatz zu einigen Verwaltungsgerichten ist das Bundesverfassungsgericht nicht der Meinung, daß Name und Anschrift der Auskunftspflichtigen schon in den örtlichen Erhebungsstellen von den übrigen Daten getrennt werden müssen. Die sogenannten Hilfsmerkmale, so das Gericht, bräuchten erst dann von den Erhebungsmerkmalen getrennt zu werden, wenn abschließend kontrolliert worden sei, wer seinen Bogen korrekt ausgefüllt hat und wer nicht. Und diese Kontrolle könne auch zu einem späteren Zeitpunkt in den Statistischen Landesämtern stattfinden. Eine Trennung der Hilfsmerkmale von den eigentlichen Volkszählungsdaten schon in den Erhebungsstellen würde den Zeit– und Arbeitsaufwand für die Volkszählung in unvertretbarem Ausmaß erhöhen. Ve

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen