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Lebenslang für Monika Weimar

■ Überraschendes Urteil im Prozeß um doppelten Kindesmord / Gericht hält Monika Weimar für „eindeutig überführt“/Lebenslang für Mordmerkmal Heimtücke

Fulda (ap) – Mit lebenslangem Freiheitsentzug soll die 29jährige Monika Weimar für den Mord an ihren beiden Kindern Melanie und Karola büßen. Mit diesem Urteil kam die Große Strafkammer des Landgerichts Fulda am Freitag zum Abschluß des zehnmonatigen Indizienprozesses um die Tötung der beiden sieben und fünf Jahre alten Mädchen.

Der Vorsitzende Richter Klaus Bormuth sprach von einer „eindeutigen Überführung der Angeklagten“. Allerdings seien die Motive für die Tat „weitgehend im Dunkeln“ geblieben. Das Gericht sprach die Krankenpflegerin schuldig, am Vormittag des 4. Augusts 1986 ihre beiden Kinder ermordet und dabei deren Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt zu haben.

Das Gericht schilderte die gestörten Beziehungen der Angeklagten zu ihrem Ehemann und ihr Verhältnis zu dem US-Soldaten Kevin Pratt. Noch am 3. August habe sie mit Pratt und den Kindern einen Badeausflug unternommen und sich dann am Abend, nachdem sie die Mädchen nach Hause gebracht habe, mit Pratt getroffen. Das Gericht kam zu der Überzeugung, Monika Weimar habe ihre Kinder am Vormittag des 4. Augusts dazu bewegt, in ihr Auto zu steigen.

An einem Parkplatz habe sie Melanie mit einer weichen Bedeckung erstickt und Karola erwürgt. Nach den Morden habe sie die beiden Leichen zum späteren Fundort gebracht. Wieder zu Hause, habe sie begonnen, ein Mittagessen für vier Personen zu bereiten, und später eine Suchaktion eingeleitet. Die Kinder waren erst am 7. August gefunden worden.

Zu den Tatmotiven mutmaßte das Gericht, möglicherweise habe sich Monika Weimar durch die Kinder daran gehindert gesehen, sich schnell scheiden zu lassen. Sie habe sich vielleicht in einer persönlich als verzweifelt empfundenen Lage befunden, doch das Mordmerkmal der Heimtücke liege vor. Das Gericht warf Monika Weimar vor, sie habe bis zum 29. August an der Version festgehalten, ihre Kinder vor deren Verschwinden letztmals am Vormittag des 4. Augusts gesehen zu haben. Erst dann habe sie bei Vernehmungen die „Nachtversion“ vorgetragen. Nach dieser Schilderung der Angeklagten waren Melanie und Karola schon tot, als sie in der Nacht um 03.20 Uhr nach Hause kam. Ihren Mann habe sie weinend angetroffen. Diese Version sei nicht glaubwürdig, befand das Gericht.

Eine Verwandte, die im gleichen Haus wohnt, habe dagegen um 02.20 Uhr Karola weinen gehört und sei dann in die Wohnung gegangen. Dort habe sie sich des Kindes angenommen und erst gegen 03.00 Uhr wieder die Wohnung verlassen. In diesen 20 Minuten habe aber der Mann die Tat nicht begehen können. Die Anwälte von Monika Weimar haben Revision angekündigt.

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