OKUMENTATION: „Unregelmäßigkeiten“
■ Die Erklärung des Umweltministeriums zu NUKEM
Der hessische Umweltminister hat am heutigen Vormittag, Donnerstag, den 14. 01. 1988, den Bundesumweltminister als atomrechtliche Bundesaufsicht über folgende Erkenntnisse unterrichtet:
Die Firma NUKEM hat bereits im Sommer 1987 über Informationen verfügt, die den Schluß auf Unregelmäßigkeiten bei Transporten und Konditionierungsvorgängen radioaktiver Abfälle der Firma NUKEM durch die Firma Transnuklear nahelegen. Diese Informationen hat das Unternehmen den Behörden nicht mitgeteilt. Aufgrund der ihm heute zugegangenen Informationen wird daher Bundesumweltminister Klaus Töpfer die hessische Aufsichtsbehörde im Wege der Bundesaufsicht noch heute beauftragen, die atomrechtlichen Genehmigungen der Firma NUKEM sofort auszusetzen.
Nukem ist die Muttergesellschaft von Transnuklear, bei der auf Weisung des Bundesumweltministers am 17. 12. 1987 die atomrechtlichen Genehmigungen ausgesetzt worden sind. Töpfer, der in der gestrigen Regierungserklärung bereits bekanntgegeben hatte, daß die Zuverlässigkeit von NUKEM durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Treuarbeit überprüft wird, erklärte dazu, daß die Aussetzung der atomrechtlichen Genehmigungen bis zur Klärung der im Atomgesetz geforderten Zuverlässigkeit unabweisbar sei. Der Bundesumweltminister hat die hessische Landesregierung über diese Maßnahmen unterrichtet. Er hat noch für heute abend den hessischen Minister für Umwelt und Reaktorsicherheit nach Bonn gebeten.
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