OVG stoppt Fahndung nach Mauss

Hannover (taz) - Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hat gestern die erst seit zehn Tagen laufende Fahndung nach dem Agenten Werner Mauss durch einen „Zwischenentscheid“ wieder gestoppt. Der Parlamentarische Untersuchungsauschuß zum Celler Loch darf nun vorerst solange nicht nach seinem Zeugen Mauss fahnden lassen, bis das OVG in zweiter Instanz über den Antrag des Agenten auf vorläufigen Rechtsschutz entschieden hat. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte es in erster Instanz abgelehnt, eine einstweilige Anordnung gegen den Vorführbefehl des Landtages zu erlassen. Dagegen hatte Mauss Beschwerde in Lüneburg eingelegt. Das OVG begründete seinen Zwischenentscheid mit den nicht in kurzer Zeit zu klärenden schwierigen Rechtsfragen, die die Beschwerde des Agenten aufwerfe. Über diese Beschwerde dürfe nicht erst dann entschieden werden, wenn die Fahndung nach dem Agenten schon durchgeführt sei. ü.o.