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Prozeß um Tod eines Sinto vertagt

Bochum (taz) - Der Prozeß gegen den 32jährigen Schlosser Rainer Schilling wurde gestern auf Mitte Juni vertagt. Schilling steht vor Gericht, weil er im Oktober 1984 den Sinto Johann „Puppe“ Matz (34) im Bochumer Bordellviertel erschlagen hatte. Wegen dieser Tat wurde der Schlosser 1986 von einem Schöffengericht zu einer 15monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der Prozeß erregte seinerzeit Aufsehen, da der Tod des Sinto in Anklage und Urteilsspruch lediglich als „Körperverletzung“ gewertet wurde. Die als Nebenklägerin zugelassene Witwe ging in Berufung. Die Berufungskammer hob das umstrittene Urteil auf und verwies den Fall an das für Tötungsdelikte zuständige Schwurgericht.

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