Rebmann geht gegen Kurden vor

Bundesanwaltschaft bezeichnet „Teilkomitees“ der Arbeiterparte Kurdistans als terroristische Vereinigung / Mehrere Morde und Mordversuche angelastet / Zur Tarnung sollen scheinbar legale Organisationen benutzt werden  ■ Aus Karlsruhe Max Holz

Karlsruhe (taz) – Gegen elf türkische Staatsangehörige kurdischer Nationalität hat der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof bislang Haftbefehl erlassen. Das teilte Generalbundesanwalt Kurt Rebmann gestern der Presse mit. Nach seinen Angaben werden den zehn Männern und einer Frau vorgeworfen, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein und darüber hinaus noch andere schwere Straftaten bis zum Mord verübt zu haben. Als terroristische Vereinigung wertet die Bundesanwaltschaft (BAW) die in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) organisierten Teilkomitees für „Parteisicherheit, Kontrolle und Nachrichtendienst“. Sie seien dafür verantwortlich, daß „abtrünnige“ Parteimitglieder in sogenannten Volks- oder Revolutionsgerichten Strafen bis hin zur Tötung verhängen und auch vollstrecken. Zur Tarnung würden diese Komitees scheinbar legale Organisationen (Feyka, Ernk, Hunerkom) in der BRD benutzen. Bereits im August vergangenen Jahres habe seine Behörde bei Hausdurchsuchungen von Geschäftsstellen mehrerer kurdischer Vereine und Wohnungen ihrer Vorstandsmitglieder mehrere „Todesurteile“ sichergestellt.

Rebmann wirft unter anderem dem verhafteten Hassan Güler vor, an der Planung und Vorbereitung der Ermordung des „abtrünnigen“ Parteimitgliedes Zülfi Gök am 7.August 1984 in Rüsselsheim beteiligt gewesen zu sein. Die PKK-Europa habe Hassan mit Führungsaufgaben betraut, die er unter Decknamen ausgeübt habe.

Vier der inhaftierten Kurden, darunter auch Frau Yasemin Gedik, Vorsitzende des kurdischen Vereins Feyka, wirft der Generalbundesanwalt versuchten Mord und Freiheitsberaubung vor. Sie sollen auf Weisung ihrer Führung im Februar 1988 in Köln ein PKK- Mitglied, das sich von der Partei trennen wollte, festgehalten und später zum Tode verurteilt haben. Die Verhängung des Todesurteils wertet die BAW als versuchten Mord. Dem Opfer gelang am 15.Februar die Flucht; es wandte sich dann hilfesuchend an die deut schen Polizeibehörden.

Ebenfalls im Februar sind im Anschluß an eine versuchte Entführung in Braunschweig insgesamt vier Personen festgenommen worden, die dem PKK-Umfeld zugerechnet werden.

Nach Angaben des Generalbundesanwalts besteht der dringende Verdacht, daß weitere vollendete oder versuchte Morde an Mitgliedern konkurrierender Organisationen auf das PKK-Konto gehen. Als Beispiel nannte er Mordversuche am 21.März 1987 in Bochum und am 8.April 1987 in Stuttgart sowie die Ermordung des kurdischen Lehrers Ramazan Adigünzel am 3.Mai 1987 in Hannover. Rebmann sagte vor Journalisten in Karlsruhe, es sei zu befürchten, daß bis jetzt nur die „Spitze eines Eisbergs terroristischer Verhaltensweisen aus dem Bereich der PKK entdeckt werden konnte“.

Bereits am Mittwoch hatte ein Sprecher der PKK, Hüseyin Yilderim, vor Journalisten in Bonn die Besetzung des dpa-Büros in Paris gerechtfertigt. Die Aktionen dienten dazu, die Öffentlichkeit aufzurütteln und auf die Verfolgung durch die deutschen Repressionsorgane aufmerksam zu machen.